BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundeswettbewerb „Aus LEER wird MEHR – Innovationspreis Wohnen in ländlichen Räumen“ geht 2026 in die zweite Runde. Das BMWSB und das BBSR suchen realisierte Projekte und tragfähige Konzepte, die Leerstand wieder in Wohnraum umwandeln und ländliche Orte stärken. Bewerbungen sind ab sofort bis zum 15. Juli 2026 möglich, die Gewinner werden Ende 2026 oder Anfang 2027 öffentlich ausgezeichnet. Damit setzt der Wettbewerb einen klaren Schwerpunkt auf erfolgreiche Strategien, neue Wohnformen und zivilgesellschaftliches Engagement im Bestand.

Der Bundeswettbewerb „Aus LEER wird MEHR – Innovationspreis Wohnen in ländlichen Räumen“ startet 2026 bereits in der zweiten Runde. Nachdem die Erstauflage 2025 nach Angaben der Ausrichter auf breite Resonanz stieß, soll der Wettbewerb nun erneut zeigen, wie Kommunen, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Initiativen leerstehende Gebäude in tragfähige Wohnorte verwandeln. Im Kern geht es darum, ungenutzten Bestand als Ressource für Wohnraum und Ortsentwicklung zu begreifen – statt neue Flächen auszuweisen und damit Infrastruktur sowie Landschaft zusätzlich zu belasten. Genau an dieser Stelle trifft die Maßnahme eine zentrale Herausforderung ländlicher Regionen: schrumpfende oder alternde Bevölkerungen treffen auf Immobilien, die immer schwerer zu finanzieren und zu entwickeln sind.
Aus technischer und organisatorischer Perspektive ist der Wettbewerb damit weniger eine „Ideenschmiede“ als eine Aufforderung, erfolgreiche Umsetzungswege sichtbar zu machen. Gesucht werden realisierte Projekte, Strategien und Konzepte, die dabei helfen, Leerstand in Wohnungslösungen zu überführen – vom ehemaligen Bauernhof bis zum Umnutzungsvorhaben rund um Bahnhofsgebäude oder gemischt genutzte Wohn- und Gewerbeimmobilien. Das bedeutet in der Praxis fast immer: klare Projektsteuerung über Eigentümerstrukturen hinweg, belastbare Bedarfsanalysen vor Ort, passgenaue Konzepte für Sanierung und Betrieb sowie ein Umsetzungsplan, der auch längere Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse überwindet. Technischer Vergleichspunkt ist dabei die häufige Lücke zwischen kommunaler Planung und unternehmerischer Umsetzung: Während Städtebaukonzepte oft existieren, scheitert die Realisierung in der Handhabung von Kostenrisiken, Bauabläufen und Nachnutzungslogiken.
Der Wettbewerb greift für 2026 drei Schwerpunktbereiche auf. Erstens geht es um Strategien von Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften und kommunalen Akteuren im Umgang mit Leerstand in mehreren Gebäuden – also nicht nur um Einzelobjekte, sondern um rollierende Programme im Stadtgebiet oder über verschiedene Ortsteile hinweg. Zweitens suchen die Ausrichter innovative Wohnformen, insbesondere seniorengerechte, gemeinschaftliche und generationsübergreifende Projekte. Drittens wird zivilgesellschaftliches Engagement adressiert: Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Initiativen sollen gezeigt haben, wie sie Leerstand durch Beteiligung und Aktivierung wieder nutzbar machen. Diese Schwerpunktlogik lässt sich mit dem Vorgehen verwandter Auszeichnungen im Städtebau vergleichen, etwa Programmen wie dem Deutschen Städtebaupreis, die ebenfalls auf vorbildhafte Umsetzungen im Quartier setzen – hier jedoch mit ausdrücklichem Fokus auf ländlichen Bestand und Wohnnutzung als Zielgröße.
Marktseitig ordnet sich der Innovationspreis in einen Trend ein, der bereits seit einigen Jahren unter Stichworten wie Bestandssanierung, Innenentwicklung und Flächenkreislauf diskutiert wird. Der Unterschied liegt in der Ausrichtung auf konkrete Nachnutzungspfade: In vielen Regionen treffen Leerstandsrisiken auf knappe Budgets, Fachkräftemangel in der Bauwirtschaft und teils komplexe Eigentümerkonstellationen. Genau deshalb ist die Auszeichnung zugleich ein Signal an Investoren und Träger – und eine Art „Best-Practice-Marktplatz“ für Regionen, die ihre eigenen Entwicklungshemmnisse einordnen möchten. Die Bundesministerin Verena Hubertz bringt die Stoßrichtung dabei sehr deutlich auf den Punkt: „Leerstand ist kein Problem von gestern, sondern eine Chance für morgen.“ Wenn aus leeren Häusern wieder Wohnungen, Treffpunkte und Nachbarschaften werden, entsteht Zukunft im Bestand – so lautet auch der Leitgedanke des Wettbewerbs.
Historisch betrachtet knüpft der Wettbewerb an eine Debatte an, die in Deutschland spätestens seit der starken Innenentwicklungspolitik der letzten Dekade an Fahrt gewonnen hat. Damals rückten Fragen in den Vordergrund, wie man Brachflächen und leerstehende Gebäude mit begrenzten Ressourcen revitalisiert und gleichzeitig Klimaziele (etwa durch energetische Sanierung) verfolgt. Gleichzeitig zeigten frühere Initiativen, dass „Umnutzung“ nicht automatisch „Erfolg“ bedeutet: Ohne nachhaltige Betriebsmodelle, klare Förderlogiken und passgenaue Wohnkonzepte bleiben selbst technisch machbare Sanierungen wirtschaftlich zu riskant. Der Schritt von 2025 zu 2026 trägt diesem Lernprozess Rechnung, indem erfolgreiche Beispiele bundesweit verstärkt sichtbar gemacht und zur Nachahmung angeregt werden. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Regionen nicht bei Null anfangen, sondern bestehende Projektmuster adaptieren.
Für Unternehmen, Kommunen und die Zivilgesellschaft entsteht daraus ein klarer Ausblick: Wer im ländlichen Raum Wohnprojekte aktiv umsetzt, sollte die Wettbewerbslogik als Prüfrahmen verstehen. Teilnahmeberechtigt sind Kommunen, Landkreise, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, soziale und kirchliche Träger, zivilgesellschaftliche Initiativen sowie Privatpersonen; entscheidend ist die direkte Beteiligung am Projekt und die Zustimmung der Eigentümerinnen oder Eigentümer. Organisationen können daraus ableiten, welche Dokumente und Nachweise bei einer Skalierung besonders wertvoll sind: Von der Darstellung der Projektwirkung über Zeitpläne und Finanzierung bis hin zu einem nachvollziehbaren Betriebskonzept für die Zukunft. Ergänzend spielt die Regulierung im Hintergrund eine Rolle: Auch bei solchen Wettbewerben müssen Beteiligtenprozesse DSGVO-konform organisiert werden, insbesondere wenn Bewerbungen personenbezogene Kontaktdaten enthalten oder im Rahmen von Image-/Videoproduktionen weitere Informationen verarbeitet werden.
Die Bewerbungsphase läuft ab sofort bis zum 15. Juli 2026 beim BBSR. Die drei bestbewerteten Projekte werden im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung Ende 2026 oder Anfang 2027 ausgezeichnet. Neben Preisgeld in Höhe von 1.500 Euro erhalten die Preisträger ein professionell produziertes Imagevideo zur eigenen Nutzung – ein Detail, das für viele Projektträger strategisch wichtig ist, weil es Sichtbarkeit schafft und Nachfinanzierungen oder Partnerschaften erleichtern kann. Insgesamt zeigt der Wettbewerb, wie sich Innovation in der Wohnraumfrage im ländlichen Raum konkret materialisieren lässt: weniger über neue Ideen allein, sondern über robuste Umsetzungsmodelle im Bestand. Wer jetzt mitmacht, kann frühe Impulse für Folgeprogramme setzen und die Diskussion über Wohnen dort verstärken, wo sie am dringendsten ist.
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