LONDON (IT BOLTWISE) – Kaufland, eine der führenden Supermarktketten in Deutschland, steht derzeit im Fokus rechtlicher Auseinandersetzungen. Der Grund: Ein neues Versicherungsangebot, das in Zusammenarbeit mit DA Direkt entwickelt wurde, zieht die Aufmerksamkeit des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) auf sich.

Die Einführung von Versicherungsprodukten durch Kaufland, einem bekannten Akteur im Einzelhandel, hat unerwartete rechtliche Herausforderungen mit sich gebracht. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat das neue Angebot von Kaufland, das in Zusammenarbeit mit DA Direkt entwickelt wurde, scharf kritisiert. Der Vorwurf lautet auf Verbrauchertäuschung und mangelnde Transparenz, insbesondere bei der Vermittlung von Tierkranken- und Zahnzusatzversicherungen.
Ein zentraler Kritikpunkt des BVK ist die unklare Darstellung der Vermittlerrolle. Während die Kaufland-Tochtergesellschaft KSTR-11 GmbH als gebundener Versicherungsvermittler registriert ist, wird auf der Webseite von Kaufland hauptsächlich das Logo von DA Direkt hervorgehoben. Dies könnte den Eindruck erwecken, dass DA Direkt sowohl Anbieter als auch Vermittler ist, was rechtlich nicht haltbar ist.
Michael H. Heinz, Präsident des BVK, betont die Irreführung, die durch die Darstellung auf der Kaufland-Website entsteht. Die fehlende Transparenz und die unzureichende Verbraucherinformation verstoßen laut BVK gegen grundlegende Prinzipien der Firmenklarheit. Zudem fehlt auf der Webseite eine klar erkennbare Erstinformation nach der Versicherungsvermittlungsverordnung, was die Intransparenz weiter verstärkt.
Ein weiterer Kritikpunkt ist das Fehlen einer anlassbezogenen Beratung. Kaufland bietet die Versicherungen ausschließlich online an, ohne individuelle Bedarfsermittlung oder dokumentierte Risikoaufklärung. Dies widerspricht den gesetzlichen Anforderungen an Versicherungsvermittler. Besonders problematisch ist, dass Kunden nicht aktiv auf Begrenzungen, wie die Erstattung von Standardbehandlungen bis maximal 700 Euro, hingewiesen werden.
Kaufland versucht, Kunden mit Einkaufsgutscheinen von bis zu 30 Euro zu locken, was im sensiblen Bereich der Finanz- und Versicherungsprodukte kritisch gesehen wird. Der BVK warnt vor einem gefährlichen Präzedenzfall, wenn Handelsketten ohne hinreichende Fachkompetenz in den regulierten Versicherungsmarkt eindringen und dabei die Beratungspflichten aushebeln.
Die Reaktion von Kaufland auf die Vorwürfe ist bislang ausgeblieben. Eine Sprecherin erklärte lediglich, dass die Abmahnung noch nicht eingegangen sei. Der BVK hat jedoch bereits angekündigt, notfalls den Klageweg zu beschreiten, um die Einhaltung der Transparenzpflichten durchzusetzen.
Der Fall Kaufland verdeutlicht die unterschiedlichen Logiken von Einzelhandel und Versicherungswirtschaft. Während Rabattaktionen und automatisierte Verkaufsprozesse im Supermarkt funktionieren, gelten bei Versicherungen andere Regeln. Die Frage bleibt, wer den Verbraucher schützt, wenn die Ware kein Joghurt, sondern ein komplexes Vertragswerk ist.

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