HALLE / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Leopoldina wendet sich gegen EU-Planungen, Zulassungen für Pflanzenschutzmittel deutlich zu lockern. Unbefristete Wirkstoffgenehmigungen und verkürzte Restlaufzeiten beim Verkauf könnten nach Ansicht der Akademie den Schutz von Mensch und Umwelt schwächen. Besonders vulnerable Gruppen wie Kinder, Schwangere und chronisch Kranke würden dabei zu wenig berücksichtigt. Die Stellungnahme drängt die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für die bestehende befristete Regelung einzusetzen.

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina stellt sich klar gegen einen Vorschlag der EU-Kommission, der die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln spürbar erleichtern soll. Im Kern geht es um weniger eng getaktete Neubewertungen und um Mechanismen, die Risiken vor allem dann mildern sollen, wenn neue Daten nachträglich verfügbar werden. Genau diese „Lernfähigkeit“ des Regulierungssystems stellt die Akademie jedoch infrage: Unbefristete Wirkstoffgenehmigungen würden entscheidende Erkenntnisse zu Belastungssituationen, Nichtzielwirkungen und Umweltverhalten zu spät oder gar nicht systematisch einfließen lassen. Damit verschiebt sich das Risiko auf die Anwendungsebene.
Technisch und regulatorisch ist der Unterschied zwischen befristeten Genehmigungen und einer unbefristeten Freigabe erheblich. Derzeit werden Wirkstoffe in der EU typischerweise für einen begrenzten Zeitraum genehmigt und anschließend erneuert, wobei neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Bewertungsmaßstäbe berücksichtigt werden. Die geplanten Änderungen zielen dagegen darauf ab, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, unter anderem um Behörden zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Für die Praxis bedeutet das: Wenn nachgelagerte Befunde erst während der Nutzung entstehen, fehlt der zentrale „Revisionszeitpunkt“, an dem Regulierer eine Neubewertung veranlassen könnten.
Die Leopoldina argumentiert, dass gerade die vulnerablen Gruppen nicht ausreichend geschützt würden. Dazu zählen Kinder, Schwangere und Menschen mit chronischen Erkrankungen, deren Expositionsmuster und Empfindlichkeit sich in der Risikobewertung deutlich von durchschnittlichen Erwachsenen unterscheiden. Zudem sieht die Akademie ein Problem darin, dass Umweltverhalten und -effekte nicht mehr systematisch in die Bewertung einflössen. In einer Welt, in der sich Wirkungen über Zeit, Klima und Nutzungsumfeld verschieben können, ist die regelmäßige Neubewertung ein zentrales Sicherheitsnetz. Ohne diese Phase sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Modellvorhersagen durch reale Beobachtungen korrigiert werden.
Auch die geplante Umgangsfrist nach Ablauf einer Zulassung wird kritisiert. Der Vorschlag, dass Produkte nach Ende ihrer Zulassung noch rund drei Jahre verkauft und aufgebraucht werden dürfen, könnte nach Leopoldina-Logik Expositionen verlängern, obwohl Risiken bereits als inakzeptabel eingestuft wurden. Zusätzlich verschärft der Kontext, dass Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Pflanzenschutzmitteln sowie weitere Stressoren aus der Umwelt (etwa durch klimatische Bedingungen) in der Bewertung heute bereits nicht vollständig abgebildet seien. Ein besonders zugespitztes Beispiel ist Glyphosat: Als Totalherbizid betrifft es nicht nur gezielt unerwünschte Pflanzen, sondern wirkt breitflächig gegen grüne Vegetation.
Glyphosat steht politisch und wissenschaftlich seit Jahren im Fokus, unter anderem weil die EU die Genehmigung zuletzt bis Ende 2033 verlängerte. Gleichzeitig gelten in Teilbereichen mancher Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Einschränkungen oder Verbote für Anwendungen in bestimmten Bereichen wie Haus- und Kleingärten sowie Flächen für die Allgemeinheit. Für die öffentliche Debatte ist das ein Dauerbrenner, aber aus regulatorischer Sicht wird hier ein Muster sichtbar: Wenn die Bewertung stark auf die Verfügbarkeit belastbarer Daten zu festen Zeitpunkten angewiesen ist, kann eine spätere Korrektur nur dann wirksam werden, wenn es den institutionellen Rahmen der Neubewertung gibt. Genau diesen Rahmen kritisiert die Leopoldina als gefährdet.
Der wissenschaftliche Hintergrund zeigt zudem, wie sensibel die Datengrundlage sein kann. In der Quelle wird beschrieben, dass eine Studie aus dem Jahr 2000, die für die Debatte um die Krebsgefährdung von Glyphosat eine zentrale Rolle spielte, Ende 2025 formell zurückgezogen wurde. Der Fachverlag äußerte dabei Zweifel, ob die gezogene Schlussfolgerung tatsächlich korrekt war, und es wurden Bedenken zu Urheberschaft, Gültigkeit der Ergebnisse im Zusammenhang mit einer falschen Darstellung von Beiträgen und Sponsoring sowie potenziellen Interessenkonflikten genannt. Solche Rückzüge sind in der Praxis weniger „ein Einzelfall“ als vielmehr ein Hinweis darauf, dass wissenschaftliche Evidenz zeitlich nachschwingt und Regulierung diese Dynamik abbilden muss.
Für die Markt- und Branchenwirkung ist der Konflikt zwischen Regulierungstiefe und Beschleunigung besonders relevant. Große Chemie- und Pflanzenschutzunternehmen wie Bayer operieren in einem Umfeld, in dem Marktverfügbarkeit stark von Zulassungspfaden abhängt, während Behörden gleichzeitig Kapazitätsgrenzen haben. Wettbewerber werden deshalb die EU-Logik der Verfahrenserleichterung aufmerksam verfolgen: Wenn Genehmigungen weniger häufig erneuert werden müssen, steigt für Unternehmen zwar die Planbarkeit, aber regulatorisches Risiko verlagert sich auf spätere Rechts- und Sicherheitsdebatten. Experten berichten in solchen Lagen häufig davon, dass politische Ziele wie „Entlastung“ ohne robuste Sicherheitsarchitektur langfristig höhere Folgekosten verursachen können, etwa durch Schadensfälle, Klagen oder erforderliche Nachsteuerungen.
Der Blick nach vorn entscheidet sich daher an der Detailausgestaltung, nicht nur am Zeitplan. Unabhängig davon, ob Befürworter vor allem Effizienzgewinne und industrielle Wettbewerbsfähigkeit adressieren, bleibt für die Umsetzung entscheidend, wie systematisch neue Erkenntnisse nach Produkt- und Wirkstoffzulassung in die Bewertung zurückfließen. Für Behörden bedeutet das: Wenn unbefristete Genehmigungen kommen, braucht es alternative Mechanismen für umgehende Neubewertungen, Monitoring und eine belastbare Berücksichtigung von Wechselwirkungen sowie Realwelt-Expositionen. Für Entwickler in der KI-gestützten Chemie- und Risikoforschung entsteht zudem ein künftiger Bedarf an datengetriebenen Evidenzbrücken, die regulatorische Entscheidungen schneller auf aktualisierte Sicherheitsdaten abbilden können.
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