KÖLN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Köln den Eilantrag der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta abgelehnt. Dies erlaubt dem Unternehmen, Nutzerdaten von Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Systeme zu verwenden, sofern kein individueller Widerspruch erfolgt.

Das Oberlandesgericht Köln hat kürzlich entschieden, dass Meta die Inhalte von Nutzern auf Facebook und Instagram für das Training seiner Künstlichen Intelligenz verwenden darf. Diese Entscheidung fiel trotz der Bedenken der Verbraucherzentrale NRW, die die Nutzung personenbezogener Daten ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer als problematisch ansieht. Das Gericht argumentierte, dass Meta ein berechtigtes Interesse an der Nutzung dieser Daten habe, was die Verbraucherzentrale jedoch nicht als ausreichend erachtet.

Die Verbraucherzentrale NRW zeigt sich enttäuscht über das Urteil und plant, in einem Hauptsacheverfahren weiter gegen die Entscheidung vorzugehen. Sie betont, dass die Nutzer ein Mitspracherecht haben sollten, anstatt lediglich die Möglichkeit, der Nutzung ihrer Daten zu widersprechen. Diese Ansicht wird auch vom Hamburger Beauftragten für Datenschutz geteilt, der ebenfalls Schritte gegen das KI-Training von Meta eingeleitet hat.

Meta plant, ab dem 27. Mai die Daten zu nutzen, es sei denn, Nutzer widersprechen bis zum 26. Mai 2025. Der Widerspruch muss für Facebook und Instagram getrennt erfolgen, es sei denn, die Konten sind verknüpft. Diese Regelung wirft Fragen zur Transparenz und zum Datenschutz auf, die in der digitalen Wirtschaft zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Im Zentrum der Diskussion steht die Frage, ob ein berechtigtes Interesse ausreicht, um auf die Zustimmung der Nutzer zu verzichten. Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass eine aktive Zustimmung erforderlich sei, um die Rechte der Nutzer zu wahren. Diese Debatte spiegelt eine breitere Diskussion über den Umgang mit Nutzerdaten in der digitalen Wirtschaft wider.

Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Folgen für die Nutzung von KI in der Industrie haben. Unternehmen könnten sich ermutigt fühlen, ähnliche Praktiken zu verfolgen, was den Druck auf die Gesetzgeber erhöhen könnte, klarere Richtlinien für den Datenschutz zu schaffen. Experten warnen, dass ohne klare Regelungen das Vertrauen der Nutzer in digitale Plattformen weiter sinken könnte.

In der Zwischenzeit bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen entwickeln werden. Die Verbraucherzentrale NRW hat angekündigt, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um die Nutzung der Daten zu stoppen. Dies könnte zu einem Präzedenzfall werden, der die zukünftige Nutzung von Nutzerdaten durch Unternehmen maßgeblich beeinflusst.

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Meta darf Nutzerdaten für KI-Training verwenden: Gericht weist Eilantrag ab
Meta darf Nutzerdaten für KI-Training verwenden: Gericht weist Eilantrag ab (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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