LONDON (IT BOLTWISE) – Ab dem 27. September 2026 müssen Händler in der EU ein neues standardisiertes Gewährleistungslabel nutzen und zusätzlich Kennzeichen für freiwillige Haltbarkeitsgarantien abbilden. Parallel verschärft die EmpCo-Richtlinie Umweltwerbung: Unbelegte Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sollen ohne belastbare Nachweise nicht mehr durchgehen. Am 12. September startet zudem die zweite Anwendungsstufe des EU Data Act mit dem Prinzip „Access by Design“. Zum 1. September fällt außerdem eine Einkommensgrenze für Lohnsteuerhilfevereine weg, wodurch mehr Menschen steuerliche Beratung erhalten können.

Zum 27. September 2026 trifft gleich eine ganze Kaskade von Verbraucherschutz- und Marktregeln aufeinander, und zwar dort, wo Entscheidungen tatsächlich fallen: auf Verpackungen, in Onlineshops und im stationären Handel. Neu ist dabei ein standardisiertes EU-Label zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht, das künftig europaweit gleich dargestellt werden soll. Es soll Käufern auf einen Blick zeigen, dass bei einem Defekt mindestens zwei Jahre lang Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz besteht – unabhängig davon, ob der Händler zusätzlich eine eigene Garantie anbietet. Das zweite einheitliche Kennzeichen adressiert eine häufige Verwirrung in Produktdarstellungen: Es markiert solche Produkte, bei denen der Hersteller freiwillig eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren übernimmt. Die Logik dahinter ist pragmatisch: Einheitliche, überprüfbare Informationen reduzieren den Raum für Formulierungen, die rechtlich oder faktisch nicht das halten, was die Werbung verspricht.
Technisch und prozessual betrifft das Labels nicht nur „Marketingtexte“, sondern die gesamte Produktdatenkette. Wenn Händler EU-weit ein Gewährleistungslabel und ein zweites Garantie-Kennzeichen ausspielen sollen, brauchen sie dafür verlässliche Datenquellen aus Einkauf, Produktmanagement und – je nach Modell – aus den Garantiesystemen der Hersteller. In E-Commerce-Setups wirkt sich das unmittelbar auf Stammdaten aus: Welche Garantie gilt, ab welchem Datum, für welche Produktvarianten und mit welchen Bedingungen, muss maschinenlesbar und konsistent in Katalogen, Produktdetailseiten und ggf. in Shopsystemen gepflegt werden. Gerade im Zusammenspiel mit lokalen Garantiebedingungen besteht sonst das Risiko von Abweichungen zwischen dem, was online angezeigt wird, und dem, was beim Kaufvertrag oder in den AGB tatsächlich greift.
Die zweite große Schraube dreht dagegen nicht an „Gewährleistung“, sondern an Umweltwerbung. Ab dem 27. September greift die sogenannte EmpCo-Richtlinie, die allgemeine positive Umweltaussagen untersagt, sobald Unternehmen keine anerkannten Nachweise vorlegen können. Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „grün“ sollen damit nur noch dann erlaubt sein, wenn sie durch ein entsprechend anerkanntes Label gedeckt sind – etwa durch den Blauen Engel, das EU-Ecolabel oder das EU-Bio-Logo. Ebenso kippt der Marketinghebel „klimaneutral“: Wenn die Aussage ausschließlich auf Kompensationsmaßnahmen beruht, bei denen Emissionen durch Ausgleichsprojekte an anderer Stelle finanziell kompensiert werden, reicht das künftig nicht mehr. Das ist auch deshalb relevant, weil der Bundesgerichtshof bereits 2024 in Deutschland entschieden hat, dass Unternehmen den Begriff „klimaneutral“ in der Werbung selbst erläutern müssen – eine Logik, die EmpCo EU-weit konsolidiert und verschärft. Für Abteilungen, die bisher mit großen Zukunftsversprechen gearbeitet haben, bedeutet das außerdem: Pläne wie „Klimaneutralität bis Jahr X“ sollen nur noch zulässig sein, wenn ein konkreter Transitionsplan vorliegt, der extern validiert ist.
In der Praxis wird EmpCo damit zum Belastungstest für Green-Claims-Prozesse. Umweltaspekte dürfen nicht so „aufgeladen“ werden, dass der falsche Eindruck entsteht, das gesamte Produkt habe eine durchgehend ökologische Gesamtbilanz. Genau an dieser Stelle geraten viele Darstellungen in Konflikt, weil Marketingmaterial oft Teilaspekte hervorhebt – zum Beispiel bestimmte Rohstoffe, Verpackungen oder Herstellschritte – ohne den vollständigen Lebenszyklus sauber zu beschreiben. Hinzu kommt die Frage nach der Kategorie von Siegeln: Unternehmenseigene Erfindungen ohne unabhängige Kontrolle sollen schrittweise verschwinden. Gleichzeitig bleibt es nicht bei einem einfachen „Siegelformat ja/nein“. Einzelne bestehende Handelslabels müssen den neuen Anforderungen künftig strengere Kriterien erfüllen. In der Branchenkommunikation wird dabei unterschieden: Manche Systeme könnten nur eingeschränkt geeignet sein, während andere auf klar definierten, unabhängigen Kriterien beruhen, aber laut den neuen Vorgaben zudem offen zugänglich für alle Marktteilnehmer sein müssen.
Auch außerhalb der klassischen Verbraucherlabels zieht die Regulierung im September eine Spur, allerdings aus dem Daten- und Sicherheitsumfeld heraus. Am 12. September 2026 tritt die zweite Anwendungsstufe des EU Data Act in Kraft, die unter dem Leitprinzip „Access by Design“ läuft. Wer ein vernetztes Gerät nutzt, soll direkt auf die dabei entstehenden Daten zugreifen können, ohne dass der Hersteller im Einzelfall erst eine Freigabe erteilen muss. Für Unternehmen, die IoT-Flotten betreiben oder Geräte in einer Service-Ökonomie verkaufen, verschiebt das die Architekturfragen: Datenzugriff wird stärker zur Produktfunktion statt zur Kulanzentscheidung. Das kann die Entwicklung von Schnittstellen, Berechtigungsmodellen und Daten-Flows beschleunigen, aber auch erhöhte Anforderungen an Logging, Rechteverwaltung und die saubere Trennung von Nutzer- und Gerätedaten nach sich ziehen.
Während der Data Act den Datenzugriff vorantreibt, laufen weitere September-Milestones in verwandten Feldern. Genannt werden neue Vorschriften zur Cybersicherheit bestimmter Produkte sowie Regeln, die den Zugang zu elektronischen Beweismitteln in Strafverfahren beschleunigen sollen. Für IT-Leitungen und Produktverantwortliche heißt das: Die Roadmaps sollten nicht nur das Funktionieren der Systeme im Alltag abdecken, sondern auch die regulatorisch erwartete Nachvollziehbarkeit, etwa im Umgang mit Sicherheitsinformationen und bei der Bereitstellung entsprechender Daten in definierten Kontexten. Gleichzeitig erhöht das den Druck auf saubere Lieferketten für Softwarekomponenten, weil Sicherheitsanforderungen in der Praxis häufig von der Aktualisierbarkeit und der Transparenz über verwendete Komponenten abhängen.
Am 1. September 2026 kommt schließlich eine Reform aus dem Steuerrecht, die zwar nicht nach „Digitalisierung“ klingt, aber trotzdem Planungsarbeit erzeugt. Kernpunkt ist der Wegfall einer bislang geltenden Einkommensgrenze für Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung durften bisher nur bis 18.000 Euro pro Jahr bei Einzelveranlagung beziehungsweise bis 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung betragen. Diese Grenze fällt komplett weg. Nach Schätzung des Bundesfinanzministeriums können dadurch rund 35.500 zusätzliche Steuerpflichtige einen Lohnsteuerhilfeverein nutzen, statt auf einen Steuerberater angewiesen zu sein. In Summe zeigt sich das Muster: September 2026 wird zum Monat, in dem europäischer Verbraucherschutz, EU-Datenzugriff und nationale Service-Regeln zugleich ihre Anwendung ausweiten. Unternehmen sollten daher frühzeitig ihre Produktkommunikation, Datenanbindung und Serviceprozesse auf den Stichtag hin ausrichten – sonst entsteht ein schleichender Teilschaden, wenn einzelne Kanäle (Shop, Verpackung, Website) unterschiedliche Zustände abbilden.
Wer die Änderungen als reines „Compliance-Thema“ abtut, unterschätzt die Marktwirkung. Einheitliche Gewährleistungslabel und klare Regeln für Garantieaussagen schaffen Vergleichbarkeit zwischen Anbietern. EmpCo reduziert gleichzeitig den Vorteil von vagen Nachhaltigkeitsbotschaften, was die Nachfrage nach belastbaren Nachweisen, zertifizierten Standards und dokumentierten Prozessen erhöht. Und der Data Act sorgt dafür, dass Nutzergruppen stärker Kontrolle über gerätebezogene Daten erhalten. In der Summe dürfte das die Anwendungslandschaft für KI-gestützte Dokumentations- und Prüfworkflows in Unternehmen indirekt voranbringen: Wo zuvor manuelle Freigaben dominierten, werden künftig stärker strukturierte Datengrundlagen und nachvollziehbare Claim-Logik benötigt, damit sich Aussagen im Marketing schnell gegen Nachweise mappen lassen – nicht erst im Streitfall.
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