BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Einführung von Werbung auf Amazon Prime Video hat zu einer Sammelklage geführt, die von der Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt wird. Kunden, die vor dem 5. Februar 2024 ein Abonnement hatten, können sich der Klage anschließen, um gegen die unzulässige Vertragsänderung vorzugehen.

Die Einführung von Werbung auf Amazon Prime Video im Februar 2024 hat bei vielen Nutzern für Unmut gesorgt. Amazon hatte angekündigt, dass das Streaming-Angebot nur noch gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro monatlich werbefrei bleibt. Diese Änderung wurde von den Verbraucherzentralen als unzulässig eingestuft, da sie ohne vorherige Zustimmung der Kunden erfolgte.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat daraufhin eine Sammelklage eingeleitet, um die Rechte der betroffenen Kunden zu schützen. Laut Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, sind solche Vertragsänderungen nur mit der Zustimmung der Verbraucher zulässig. Andere Streaming-Dienste hätten gezeigt, dass es auch anders geht, indem sie ihre Kunden im Vorfeld um Zustimmung bitten.
Das Landgericht München I hat inzwischen entschieden, dass die Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video unzulässig war. Dieses Urteil wird als positives Signal für die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gewertet. Kunden, die vor dem 5. Februar 2024 ein Abonnement hatten, können sich der Klage anschließen und im Erfolgsfall ihr Geld zurückerhalten.
Parallel zur Sammelklage hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet, das auf eine Unterlassungsklage abzielt. Diese rechtlichen Schritte unterstreichen die Bedeutung des Verbraucherschutzes im digitalen Zeitalter, in dem Vertragsänderungen oft einseitig und ohne ausreichende Information der Kunden vorgenommen werden.
Die Möglichkeit, sich der Sammelklage anzuschließen, steht sowohl Kunden offen, die das Zusatz-Abo für werbefreies Streaming abgeschlossen haben, als auch denen, die die 2,99 Euro nicht zahlen und nun Werbung erhalten. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet eine Ausfüllanleitung für die Anmeldung beim Bundesamt für Justiz an.
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