LONDON (IT BOLTWISE) – Die Untervermietung von Wohnraum kann eine attraktive Möglichkeit sein, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Doch ab einem bestimmten Punkt wird diese Einnahmequelle steuerpflichtig, was Vermieter beachten sollten.
Die Untervermietung von Wohnraum erfreut sich wachsender Beliebtheit, insbesondere durch Plattformen wie Airbnb und Wimdu. Doch was viele nicht wissen: Ab einem jährlichen Einkommen von 520 Euro aus gelegentlicher Untervermietung müssen diese Einkünfte in der Steuererklärung angegeben werden. Diese Grenze dient als Richtwert, um die Steuerpflicht zu bestimmen, und wird vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) empfohlen.
Bei dauerhafter Vermietung liegt die Schwelle sogar noch niedriger, nämlich bei 410 Euro. Ab diesem Betrag fordert das Finanzamt Transparenz und prüft die Einkünfte genau. Dabei können Vermieter jedoch auch Betriebsausgaben wie anteilige Miete, Nebenkosten oder Instandhaltungen geltend machen, um die steuerliche Belastung zu reduzieren.
Ein entscheidender Faktor ist die Einkünfteerzielungsabsicht. Das Finanzamt geht bei dauerhafter Vermietung in der Regel davon aus, dass eine solche Absicht vorliegt, was bedeutet, dass langfristig ein Überschuss erzielt werden soll. Dies kann zu einer komplexen Berechnung der steuerrelevanten Kosten führen, insbesondere wenn nur ein Teil der Wohnung, wie ein einzelnes Zimmer, vermietet wird.
Die Aufteilung der Gesamtkosten nach Fläche und Nutzung ist hierbei entscheidend. Wird beispielsweise ein 20 Quadratmeter großes Zimmer in einer 100 Quadratmeter großen Wohnung vermietet, können 20 Prozent der Wohnkosten angerechnet werden. Bei gemeinsamer Nutzung von Räumen wie dem Bad erhöht sich dieser Anteil entsprechend der Personenzahl.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den digitalen Vermietungsplattformen. Diese sind gesetzlich verpflichtet, Daten an die Finanzbehörden zu übermitteln, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, wie etwa mehr als 30 Transaktionen oder Einnahmen über 2.000 Euro jährlich. Die Finanzverwaltung nutzt diese Informationen gezielt, um nicht gemeldete Einkünfte aufzudecken, was im schlimmsten Fall zu einem Vorwurf der Steuerhinterziehung führen kann.
Vermieter sollten daher nicht nur ihre Einnahmen, sondern auch alle Ausgaben systematisch dokumentieren. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine steuerliche Beratung, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und aus einer gut gemeinten Nebeneinnahme keinen haftungsrelevanten Fehler zu machen.
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