LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 beschlossen. Das Paket soll nach Angaben im Entwurf zu einer geplanten Nettoentlastung von rund 5,6 Milliarden Euro führen. Dabei steigen Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und auch das Kindergeld stufenweise bis 2028. Gleichzeitig werden Handwerkerleistungen gekürzt und die Debatte verschiebt sich vor allem auf die Belastung von Personenunternehmen sowie den Umgang mit kalter Progression.

Die geplante Steuerreform 2027 wird für viele Haushalte spürbar: Der Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027, den die Bundesregierung am 2. September 2026 beschlossen hat, zielt laut den genannten Regierungsangaben auf ein Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro. Im gleichen Atemzug nennt der Text einen Ausgleich über zusätzliche Einnahmen in Höhe von 4,3 Milliarden Euro, sodass nach der Rechnung des Entwurfs eine Nettoentlastung von etwa 5,6 Milliarden Euro herauskommt. Wichtig ist dabei der Zeitplan: Die volle finanzielle Wirkung soll erst ab 2028 eintreten, während das parlamentarische Verfahren bereits läuft – nach der ersten Lesung im Bundestag am 8. Oktober 2026 und den Beratungen im Finanzausschuss. Für Unternehmen und Steuerpflichtige bedeutet das vor allem, dass sich die Planungssicherheit schrittweise verschiebt: Wer heute entscheidet, kann ab 2028 in einem veränderten Tarif- und Freibetragsumfeld handeln.
Das Herzstück des Entwurfs ist eine Anpassung der zentralen Grenzwerte im Einkommensteuertarif. Der steuerliche Grundfreibetrag, der 2026 bei 12.348 Euro liegt, soll 2027 auf 12.564 Euro steigen und für 2028 auf 12.900 Euro festgesetzt werden. Gleichzeitig ändert sich die Tariflogik: Die zweite Progressionszone wird bis zu einer Grenze von 70.600 Euro abgeflacht. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent bleibt zwar bestehen, greift aber künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 70.600 Euro – und nicht wie bisher schon ab einem niedrigeren Schwellenwert. Für sehr hohe Einkommen sieht der Entwurf zusätzlich eine sogenannte Reichensteuer vor: 45 Prozent ab 250.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen sowie eine neue Stufe von 47 Prozent ab 280.000 Euro. In der Praxis verschiebt das die Steuerwirkung an mehreren Stellen gleichzeitig, was gerade bei mittleren und oberen Einkommen zu einer stärker „geknickten“ Entlastungswirkung über Jahre hinweg führen kann.
Daneben adressiert der Entwurf Entlastungen für typische Erwerbs- und Familiensituationen. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. Laut Bundesfinanzministerium könnten dadurch rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige allein durch diese Erhöhung auf die Abgabe der Anlage N verzichten, sofern die damit verbundenen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese „automatische“ Vereinfachung ist nicht nur ein Komfortthema: Sie kann auch den Aufwand im Steuerprozess reduzieren, weil Belege und Einzelnachweise entfallen. Die konkrete Ersparnis hängt allerdings vom individuellen Steuersatz ab: Der Text nennt als Orientierung rund 40 Euro bei 20 Prozent, etwa 60 Euro bei 30 Prozent und ungefähr 70 Euro bei 35 Prozent. Für Familien werden außerdem Anpassungen bei Kindergeld und Freibeträgen geplant. Das Kindergeld soll von 259 Euro pro Monat auf 267 Euro im Jahr 2027 steigen und weiter auf 272 Euro im Jahr 2028. Parallel werden die Kinderfreibeträge auf 10.056 Euro je Kind (2027) beziehungsweise 10.236 Euro (2028) taxiert; als Beispiel nennt der Entwurf für eine Modellfamilie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen ab 2028 eine jährliche Entlastung von mehr als 600 Euro.
So attraktiv diese Kernelemente wirken, so klar benennt der Entwurf auch die Gegenfinanzierung über Einschnitte. Besonders sichtbar ist das bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen: Der prozentuale Abzug sinkt von bisher 20 Prozent auf 15 Prozent, während der jährliche Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro reduziert wird. Die Obergrenze der berücksichtigungsfähigen Kosten bleibt dabei bei 6.000 Euro; maßgeblich ist das Zahlungsjahr. Das heißt konkret: Bei Arbeitskosten von 6.000 Euro sinkt der Steuervorteil im Vergleich von 2026 zu 2027 von 1.200 Euro auf 900 Euro. Für haushaltsnahe Dienstleistungen bleibt es derweil bei 20 Prozent bis zu 20.000 Euro pro Jahr. Genau hier zeigt sich die Richtung der Reform: Sie versucht, Entlastung und fiskalische Steuerung zu koppeln, statt alle steuerlichen Instrumente auf demselben Niveau fortzuführen.
Während die parlamentarische Beratung läuft, wird die Kritik aus der Wirtschaft deutlich. Laut einer Eingabe vom 7. Oktober 2026 haben der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) sowie sieben weitere Spitzenverbände Bedenken geäußert, weil sich neun von zehn Personenunternehmen ungerecht behandelt sehen. Der Text beschreibt dabei das Argument, dass die Grenzsteuerbelastung für erfolgreiche Personenunternehmen – inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – über 50 Prozent steigen könne, während sie bei Kapitalgesellschaften bei weniger als einem Drittel liege. Hintergrund sei demnach die Finanzierung von Tarifentlastungen für kleinere und mittlere Einkommen im Umfang von rund 2,6 Milliarden Euro. Gleichzeitig bewertet der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) zwar Entlastungen für Familien positiv, sieht aber den Tarifausgleich als zu gering an und beziffert die Spitzenbelastung bei voller Erhebung des Solidaritätszuschlags auf bis zu 49,59 Prozent. In der Debatte werden zudem Forderungen nach einem vollständigen Ausgleich der kalten Progression und Nachbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung genannt.
Auch zwischen Bund und Ländern kommt es zu Reibungspunkten. Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 zu dem Vorhaben Stellung bezogen und dabei klargestellt, dass die zehnjährige Spekulationsfrist für private Immobilienverkäufe nach § 23 Einkommensteuergesetz nicht abgeschafft werden soll. Ein weiterer Konflikt betrifft steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG: Während der Entwurf die Grundlohngrenze für Sonn- und Feiertagszuschläge von 50 auf 75 Euro pro Stunde anheben will, lehnt der Bundesrat das ab und fordert eine moderate Erhöhung der Zuschlagssätze. Darüber hinaus kritisiert der Text eine unterschiedliche Behandlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen gegenüber Nachtzuschlägen, weil dies zu Verwerfungen bei Schichtarbeitern führen könne – etwa in Pflege, Einzelhandel, Gastronomie und Industrie. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil verteidigt den Entwurf im Bundestag und betont laut Artikel, dass die kalte Progression für Anfang 2027 nur teilweise kompensiert werden soll. Zugleich weist er Forderungen nach einer flächendeckenden Stromsteuersenkung trotz verbesserter Einnahmeprognosen der Steuerschätzung vom 22. Oktober 2026 zurück; die Beratungen in den parlamentarischen Ausschüssen dauern an. Für die Praxis bleibt damit vor allem eins entscheidend: Bis zur finalen Verabschiedung werden sich nicht nur einzelne Zahlen, sondern auch die wirtschaftliche Logik dahinter verschieben – von Tarifgrenzen über Solidaritätszuschlagswirkungen bis hin zu Ausnahmen für bestimmte Zuschlagsmodelle und Investitionsprogramme.
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