Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten: Ein Meilenstein für die Arbeitswelt
ERFURT / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Teilzeitbeschäftigte bei Überstundenzuschlägen nicht benachteiligt werden dürfen. Diese Entscheidung könnte die Arbeitswelt nachhaltig verändern und hat das Potenzial, Tarifverhandlungen maßgeblich zu beeinflussen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat kürzlich ein Urteil gefällt, das die Rechte von Teilzeitbeschäftigten erheblich stärkt. Die Richter […]
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