BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundesregierung verschärft die Regeln für Umweltaussagen in der Produktwerbung. Begriffe wie “nachhaltig” oder “umweltfreundlich” dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie belegbar sind. Dies soll Verbrauchern helfen, informierte Entscheidungen zu treffen und Unternehmen zu ehrlicher Kommunikation verpflichten.

In einem bedeutenden Schritt zur Förderung transparenterer Marketingpraktiken hat die Bundesregierung beschlossen, die Regeln für Umweltaussagen in der Produktwerbung zu verschärfen. Begriffe wie “nachhaltig” oder “umweltfreundlich” dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie durch konkrete Beweise gestützt werden können. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Verbrauchern eine fundierte Kaufentscheidung zu ermöglichen und gleichzeitig Unternehmen zu einer ehrlichen Kommunikation zu verpflichten.
Der Gesetzentwurf, der vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, setzt EU-Recht um und sieht eine Übergangsfrist bis Ende September des kommenden Jahres vor. Besonders im Fokus stehen dabei allgemeine Umweltaussagen, die nicht auf das gesamte Produkt bezogen werden dürfen, wenn sie nur für einen Teil des Produkts zutreffen. Dies soll verhindern, dass Verbraucher durch irreführende Informationen getäuscht werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Regelungen betrifft die Werbung mit Aussagen zum CO2-Ausstoß. Produkte dürfen nicht mehr als “klimaneutral” beworben werden, wenn diese Klimaneutralität lediglich durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten erreicht wird. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Unternehmen echte Anstrengungen zur Reduzierung ihrer Emissionen unternehmen, anstatt sich auf Zertifikate zu verlassen.
Zusätzlich wird die Selbstzertifizierung für Nachhaltigkeitssiegel abgeschafft. Zukünftig müssen solche Siegel entweder von staatlichen Stellen festgelegt oder auf Zertifizierungssystemen beruhen, die eine Überprüfung durch Dritte vorsehen. Diese Änderungen sollen das Vertrauen der Verbraucher in Nachhaltigkeitssiegel stärken und sicherstellen, dass diese tatsächlich die versprochenen ökologischen oder sozialen Merkmale widerspiegeln.
Die Justizministerin Stefanie Hubig betonte, dass diese Maßnahmen sowohl im Interesse der Verbraucher als auch der redlichen Unternehmen liegen. Unternehmen, die mit zutreffenden Aussagen bei den Verbrauchern punkten wollen, profitieren von einem fairen Wettbewerb, der auf Transparenz und Ehrlichkeit basiert. Die neuen Regelungen könnten auch als Vorbild für andere Länder dienen, die ähnliche Herausforderungen im Bereich der Produktwerbung und des Verbraucherschutzes angehen möchten.

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