KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundesverfassungsgericht hat die Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotare als verfassungswidrig erklärt. Diese Entscheidung betrifft Notare, die gleichzeitig als Rechtsanwälte tätig sind, und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Berufsfreiheit in Deutschland haben. Die Regelung, die ursprünglich eingeführt wurde, um die Berufschancen zwischen den Generationen zu verteilen, wird nun bis Juni 2026 überdacht.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die gesetzliche Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotare nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Diese Entscheidung betrifft speziell jene Notare, die auch als Rechtsanwälte tätig sind, eine Konstellation, die in einigen Bundesländern Deutschlands vorkommt. Ursprünglich hatte der Gesetzgeber die Altersgrenze eingeführt, um die Berufschancen zwischen den Generationen gerecht zu verteilen. Doch die Realität zeigt, dass es in vielen Regionen einen Mangel an Bewerbern für Anwaltsnotariate gibt, was die Notwendigkeit dieser Altersbeschränkung in Frage stellt.
Gerichtspräsident Stephan Harbarth erläuterte, dass die Altersgrenze unverhältnismäßig in die im Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit eingreift. Besonders im Bereich des Anwaltsnotariats gibt es seit Jahren weniger Bewerbungen als ausgeschriebene Stellen. Diese Diskrepanz zeigt, dass die Altersgrenze nicht mehr zeitgemäß ist und einer Überprüfung bedarf. Die betroffenen Regelungen bleiben jedoch bis Ende Juni 2026 in Kraft, was bedeutet, dass bis dahin ausgeschiedene Anwaltsnotare sich erneut bewerben können.
Der Fall des 71-jährigen Dietrich Hülsemann aus Nordrhein-Westfalen, der mit seiner Verfassungsbeschwerde Erfolg hatte, verdeutlicht die Problematik. Hülsemann sah sich durch seinen zwangsweisen Ruhestand in seiner Berufsfreiheit verletzt. Seine vorherigen Klagen am Oberlandesgericht Köln und Bundesgerichtshof blieben erfolglos, doch das Bundesverfassungsgericht gab ihm nun Recht. Diese Entscheidung könnte als Präzedenzfall für ähnliche Fälle dienen und die Diskussion über Altersgrenzen in verschiedenen Berufen neu entfachen.
Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, begrüßte das Urteil als wichtiges Signal gegen Altersdiskriminierung. Sie betonte, dass pauschale Altersgrenzen im Arbeitsleben generell auf den Prüfstand gestellt werden sollten. Es sei entscheidend, was Menschen leisten können, und nicht, wie alt sie sind. Diese Sichtweise könnte in Zukunft zu einer breiteren Debatte über Altersgrenzen in anderen Berufsfeldern führen und die Art und Weise, wie wir über Berufsfreiheit und Altersdiskriminierung denken, nachhaltig verändern.

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