MAGDEBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Umweltrechtler Wolfgang Kőck vom UFZ hält ein von der AfD angekündigtes Moratorium für neue Windräder in Sachsen-Anhalt für rechtswidrig. Grund: Das Genehmigungsrecht für Windenergieanlagen sei Bundesrecht und könne ein pauschales Aufnahmestopp-Regime auf Landesebene nicht einfach außer Kraft setzen. Gleichzeitig nennt der Jurist enge Grenzen: Bereits genehmigte Anlagen wären von einem Moratorium nach seiner Einschätzung nicht betroffen. Parallel sorgt die Debatte auch für Streit über kommunale Einnahmen aus dem neuen Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz.

In Sachsen-Anhalt wird die Windkraft-Debatte zunehmend juristisch aufgeladen. Hintergrund ist das politische Vorhaben der AfD, vorläufig keine neuen Genehmigungen für Windräder mehr erteilen zu lassen. Umweltrechtlich ordnet Wolfgang Köck vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) dieses Moratorium jedoch klar ein: „Das Genehmigungsrecht für Windenergieanlagen ist Bundesrecht; ein Genehmigungsmoratorium verstößt gegen Bundesrecht“, sagte er auf Anfrage. Damit steht weniger die Frage im Vordergrund, ob Windenergie grundsätzlich politisch gewollt ist, sondern ob ein Land den Genehmigungsprozess in der Praxis mit einem Stopp-Beschluss ausbremsen darf.
Der Kern seiner Argumentation liegt im Zusammenspiel von Bundes- und Landeskompetenzen. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt laut seiner Darstellung die Genehmigungsvoraussetzungen. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, „hat der Projektträger einen Anspruch auf eine Genehmigung und kann diesen Anspruch gerichtlich durchsetzen“, erklärte Köck. Für ein pauschales Moratorium heißt das: Eine bloße politische Absichtserklärung ersetzt keine materiellen Prüfungen. In der Konsequenz verschiebt sich die rechtliche Diskussion weg von Energiepolitikslogans hin zu konkreten Verwaltungsakten, Zulassungsgründen und der Frage, welche Spielräume eine Behörde bei der Auslegung der gesetzlichen Kriterien hat.
Auch die Frage, ob ein Genehmigungsstopp bestehende Vorhaben trifft, bewertet Köck restriktiv. Für Anlagen, die bereits eine Genehmigung erhalten haben, sieht er demnach keine unmittelbaren Folgen. Eine Behörde könne solche Entscheidungen nur dann zurücknehmen oder widerrufen, wenn gegen geltendes Recht verstoßen wurde. In der Praxis ist das ein entscheidender Unterschied: Ein Moratorium greift typischerweise in den Zeitpunkt der nächsten Entscheidungen ein. Es zwingt jedoch nicht automatisch zu einer nachträglichen Neubewertung abgeschlossener Verfahren. Gerade dadurch würde sich für Projektierer und Kommunen die Unsicherheit nicht überall gleich anfühlen, sondern vor allem dort konzentrieren, wo Verfahren noch nicht zu einem rechtsverbindlichen Bescheid geführt haben.
Rein planerisch ordnet sich die Debatte in ein konkretes Flächenzielsystem ein. Sachsen-Anhalt muss nach dem Windenergieflächennbedarfsgesetz bis Ende 2027 Flächen im Umfang von 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausweisen; bis Ende 2032 sollen es 2,2 Prozent sein. Um diese Vorgaben umzusetzen, sollen die fünf regionalen Planungsgemeinschaften ihre Raumordnungspläne 2027 neu aufstellen und in Kraft setzen. Falls die Flächenziele verfehlt würden, verweist Köck auf rechtliche Optionen für Projektträger: Windräder könnten laut seiner Einschätzung „an jedem geeigneten Standort“ errichtet und betrieben werden, sofern die übrigen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Daneben bewertet er eine mögliche Untersagung von Vorhaben, die Zielen der Raumordnung widersprechen, als rechtlich zwar naheliegend, aber dennoch unsicher.
Dass die Umsetzungspraxis bereits läuft, zeigt der Blick auf die Genehmigungs- und Planungsphase. Für 2025 nennt ein Ländervergleich 186 Anlagen mit rund 1.171 Megawatt Leistung, die eine Genehmigung erhalten haben, während 134 Anlagen mit rund 864 Megawatt noch im Verfahren waren. Bis 2028 seien zudem 355 Windräder mit rund 2.288 Megawatt in Sachsen-Anhalt geplant, heißt es aus dem Energieministerium. Diese Zahlen machen deutlich, dass ein Moratorium nicht im luftleeren Raum diskutiert würde: Es würde auf bestehende Planungsketten treffen, in denen Standortgutachten, Netzanfragen, Umweltprüfungen und kommunale Abstimmungsprozesse bereits begonnen haben. Rechtlich wird damit auch die Frage relevanter, wie Gerichte den Gleichbehandlungsgrundsatz durchsetzen, wenn politische Signale den Genehmigungsalltag überlagern.
Zu einer zweiten Streitlinie kommt der Umgang mit Akzeptanz und kommunalen Einnahmen. Seit Oktober 2025 verpflichtet das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz Betreiber neuer Windkraft- und Photovoltaikanlagen, betroffene Kommunen finanziell zu beteiligen. Für ein Windrad mit fünf Megawatt sind im Regelfall jährlich 27.500 Euro vorgesehen, wobei die Kommunen selbst entscheiden, wofür sie die Mittel verwenden. Die AfD will dieses Gesetz laut Regierungsprogramm abschaffen, während der geschäftsführende Energieminister Armin Willingmann (SPD) das Vorhaben zurückweist. „Es entbehrt auch einer Rechtsgrundlage, wäre also rechtlich gar nicht umsetzbar“, erklärte Willingmann auf Anfrage. Neben dem Rechtsargument macht er zusätzlich Politikfolgen geltend: Er warnte vor höheren Energiepreisen und einer geringeren Versorgungssicherheit.
Die Gemengelage wird dadurch nicht nur juristisch, sondern auch politisch eng. Nach der Landtagswahl im September erreichte die AfD 43,8 Prozent der Stimmen, verfehlte jedoch die absolute Mehrheit. Sie stellt damit 39 der 83 Sitze im Landtag; für die Wahl des Ministerpräsidenten sind mindestens 42 Stimmen nötig. Noch offen ist, wer den Vorsitz übernimmt: AfD-Landeschef Ulrich Siegmund ist bislang nicht gewählt. Das BSW hat angekündigt, sich bei der für Dezember geplanten Wahl zu enthalten, während die CDU ankündigt, den Plenarsaal während der ersten Wahlgänge zu verlassen. Für Unternehmen und Kommunen in der Windbranche heißt das: Selbst wenn ein Moratorium juristisch angreifbar ist, bleibt der politische Kurswechsel ein Risiko für Zeitpläne, Investitionsentscheidungen und die Finanzierung kommender Projekte. Parallel zeigt die Debatte, wie stark sich energiepolitische Instrumente heute an Verfahren, Akzeptanzmechanismen und rechtliche Ausgestaltung koppeln.
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