DUBLIN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Meta steht erneut im Fokus der Datenschutzdebatte, nachdem das Unternehmen angekündigt hat, ab dem 27. Mai 2025 Nutzerdaten aus der EU für das Training seiner KI-Modelle zu verwenden, ohne eine explizite Zustimmung der Nutzer einzuholen.
Meta, das Unternehmen hinter Facebook und Instagram, plant, ab Ende Mai 2025 Nutzerdaten von EU-Bürgern für das Training seiner Künstlichen Intelligenz (KI) zu verwenden. Diese Entscheidung hat zu erheblichen Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes geführt, insbesondere da Meta beabsichtigt, ohne eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer vorzugehen. Die österreichische Datenschutzorganisation noyb hat bereits rechtliche Schritte angedroht, sollte Meta an seinen Plänen festhalten.
Die Kontroverse um Meta’s Vorgehen dreht sich um die Nutzung eines sogenannten ‘berechtigten Interesses’, um auf die Daten der Nutzer zuzugreifen. Anstatt die Nutzer um eine aktive Zustimmung zu bitten, setzt Meta auf ein Opt-out-System, das es den Nutzern ermöglicht, der Datenverarbeitung zu widersprechen. Kritiker argumentieren, dass dies nicht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht, die in der EU gilt.
Meta verteidigt seine Pläne mit dem Argument, dass die gesammelten Daten notwendig seien, um die Vielfalt der Sprachen und kulturellen Referenzen in der EU zu erfassen. Dennoch bleibt die Frage, ob ein solches Vorgehen rechtlich haltbar ist, insbesondere da andere KI-Anbieter ähnliche Modelle ohne den Rückgriff auf soziale Netzwerke entwickeln.
Die Diskussion um Meta’s Datenverarbeitungspraktiken ist nicht neu. Bereits im Jahr 2023 musste das Unternehmen seine rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von Nutzerdaten für gezielte Werbung von einem ‘berechtigten Interesse’ auf ein zustimmungsbasiertes Modell umstellen. Diese Änderung erfolgte nach einer Entscheidung des belgischen Berufungsgerichts, das das Transparenz- und Zustimmungsframework für illegal erklärte.
Die aktuelle Situation wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, denen sich Unternehmen gegenübersehen, die in der EU tätig sind. Die Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten haben bisher weitgehend geschwiegen, was die rechtliche Bewertung von KI-Trainingspraktiken ohne Zustimmung betrifft. Dies könnte sich jedoch ändern, wenn noyb seine Drohung wahrmacht und rechtliche Schritte einleitet.
Für die Zukunft bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln werden. Unternehmen wie Meta müssen möglicherweise ihre Strategien anpassen, um den strengen Datenschutzanforderungen der EU gerecht zu werden. Dies könnte auch Auswirkungen auf die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien in der Region haben.
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