FORT WASHINGTON, Pennsylvania / LONDON (IT BOLTWISE) – In einem laufenden Rechtsstreit ordnet ein US-Bezirksgericht die Freigabe zentraler Dokumente an, die Abacus‘ verwendete Lebenserwartungsdaten betreffen. Im Zentrum steht ein Actual-to-Expected-Verhältnis (A/E) von nur 41,5 % bei Lapetus, das die Prognosegüte deutlich schwächer erscheinen lässt als von Abacus behauptet. Coventry und Mitgründer Alan H. Buerger reichen daraufhin die Klageerwiderung und Gegenklagen erneut mit den neu zugelassenen Beweismitteln ein. Der Fall berührt damit nicht nur juristische Detailfragen, sondern auch die technische Qualität von Bewertungsdaten im Lebensversicherungs-Sekundärmarkt.

Der Streit um Lebenserwartungsschätzungen bekommt eine neue Beweisrunde: Nach Angaben aus den bei der Versicherungsaufsicht von Florida eingereichten Unterlagen und aus dem laufenden Verfahren hat ein US-Bezirksgericht im mittleren Bezirk von Florida am 29. Juli 2026 die Freigabe mehrerer Dokumente angeordnet, deren Veröffentlichung Abacus laut den Beteiligten zuvor hatte verhindern wollen. Coventry First LLC und Mitgründer sowie Vorstandsvorsitzender Alan H. Buerger reichen ihre Klageerwiderung und Gegenklagen damit erneut ein – diesmal zusammen mit neu freigegebenen Anlagen. Damit rückt insbesondere die Frage in den Fokus, welche Datenbasis Abacus bei der Erstellung, dem Verkauf und der Bewertung von Lebensversicherungsabwicklungsverträgen (so genannten Life Settlements) tatsächlich als entscheidend ansah.
Technisch betrachtet geht es dabei um ein Kernproblem quantitativer Risiko- und Bewertungsmodelle: Wie gut prognostizierte Todesfälle im Erfassungszeitraum tatsächlich eintreffen. In den freigegebenen Unterlagen wird ein Actual-to-Expected-Verhältnis (A/E) von lediglich 41,5 % für Lapetus genannt. Ein A/E-Wert von 41,5 % bedeutet in dieser Logik, dass weniger als die Hälfte der von Lapetus erwarteten Todesfälle tatsächlich eintraten. Coventry stellt diese Abweichung im Kontext gängiger Vergleichswerte dar: Für führende Anbieter von Lebenserwartungsberechnungen seien öffentlich A/E-Quoten von nahezu 100 % ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund wirken die von Abacus öffentlich kommunizierten Aussagen zur Präzision der Lapetus-Schätzungen nach den nun zugelassenen Materialien nicht nur unpassend, sondern – den Vorwürfen zufolge – irreführend.
„Er soll… haben“ ist im Juristenalltag oft ein entscheidender Begriff, weil die Bewertung des Verhaltens von der Beweisbarkeit abhängt. Nach Angaben von Coventry enthalten die freigegebenen Dokumente Aussagen, die die Argumentation von Abacus in den Schriftsätzen unterlaufen: Abacus habe geltend gemacht, die Lapetus-Lebenserwartungen seien „nicht weniger genau“ als die anderer Anbieter und die Meldungen an den Bundesstaat Florida würden mit anderen Quellen übereinstimmen. Die neu freigegebenen Beweismittel sollen jedoch zeigen, dass Abacus wusste, dass diese Darstellung nicht zutraf. Wichtig ist dabei die technische Dimension: Ein Bewertungsmodell ist nur so belastbar wie die Kalibrierung seiner Eingangsannahmen. Wenn eine Prognose systematisch zu niedrig ausfällt, verschiebt sich zwangsläufig die Preisbildung entlang der erwarteten Cashflows – und damit auch die wirtschaftliche Realität der aus den Verträgen abgeleiteten Bewertungen.
Neben der Frage nach dem A/E-Wert liefern die Dokumente nach Darstellung von Coventry weitere Anhaltspunkte dafür, dass Abacus die Diskrepanz zu anderen Schätzansätzen kannte. In einem E-Mail-Austausch, der laut den Anlagen kürzlich freigegeben wurde, habe der CEO von Abacus, Jay Jackson, eine Richtlinie diskutiert, nach der drei etablierte Anbieter Werte zwischen 209 und 248 Monaten angaben, während Lapetus lediglich 72 Monate veranschlagt habe. Coventry verweist zudem auf weitere Kommunikationsspuren: Ein Schriftwechsel zwischen erfahrenen Investoren im Life-Settlement-Bereich soll ihre Zurückhaltung bei Käufen von Verträgen zu Preisen auf Basis von Lapetus dokumentieren, weil die Schätzungen „in der Regel deutlich kürzer“ wirkten als die anderer, etablierterer Anbieter. Die Vorwürfe nach Angaben von Coventry lauten damit nicht auf eine bloße Messunsicherheit, sondern auf eine möglicherweise selektive Nutzung oder ein bewusster Umgang mit Ergebnisunterschieden, die für die Risikoeinschätzung zentral sind.
Der Streit berührt auch die Frage der Bewertungsberichte als „Verpackung“ für Investorenerwartungen. Am 10. Juni 2025 veröffentlichte Abacus laut Quelle eine Pressemitteilung zu einem von Lewis & Ellis in Auftrag gegebenen Bewertungsgutachten. Abacus habe darin behauptet, der Bericht sei ohne Rückgriff auf die von Lapetus ermittelten Lebenserwartungen erstellt worden und habe eine Portfoliobewertung geliefert, die innerhalb von 1 % der von Abacus angegebenen Bewertung gelegen habe. Nach Angaben von Coventry widersprechen die nun beigefügten Unterlagen dieser Darstellung gleich in mehreren Punkten: Es habe eine Berechnung mit verschiedenen Diskontsätzen gegeben, wobei der von Abacus zur Untermauerung verwendete Bewertungsansatz nicht dem niedrigeren Diskontsatz im Lewis-&-Ellis-Bericht entsprochen haben soll. Außerdem soll Abacus nicht offengelegt haben, dass es bei mehr als einem Drittel der Policen lediglich eigene interne Schätzungen statt unabhängiger Daten vorgelegt haben soll und dass Lewis & Ellis dies thematisiert habe. Drittens habe Abacus Lewis & Ellis nach den Vorwürfen nicht alle vorhandenen Lebenserwartungsschätzungen zur Verfügung gestellt, sondern in mehreren Fällen ältere, niedrigere Schätzwerte statt neuere, höhere zurückgehalten – mit der Folge, dass die Bewertungen dieser Policen erheblich überhöht worden seien.
Dass der Rechtsstreit nun weiter eskaliert, liegt auch daran, dass mehrere Dokumente trotz der Entscheidung zunächst nicht vollständig zugänglich waren. Coventry kündigt an, sich weiter dafür einzusetzen, dass alle relevanten Informationen veröffentlicht werden. Für den Markt ist das mehr als ein PR- oder Prozesskonflikt: Lebensversicherungsabwicklungen hängen in der Praxis stark an der Plausibilität von Sterblichkeitsannahmen, weil diese direkt in Bewertungsmodelle, Preisstellung und Vertragskonstruktionen einfließen. Wenn Gerichte und Aufsichtsbehörden Dokumente freigeben, die zeigen, dass ein Anbieter sich wissentlich auf statistisch schwache Prognoselogiken stützt oder Ergebnisse selektiv verwendet, verschiebt sich das Risikoprofil für Geschäftsmodelle im Sekundärmarkt deutlich.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens wird damit sichtbar, wo Unternehmen in ähnlichen Konstellationen technisch und organisatorisch nachschärfen müssen: Datenquellen, Kalibrierung, Transparenz gegenüber externen Gutachtern und die nachvollziehbare Verknüpfung zwischen Prognosekennzahlen (wie A/E) und Bewertungsresultaten. Für Marktteilnehmer erhöht sich der Druck, nicht nur „Zahlen“ zu liefern, sondern deren Herleitung, Abweichungen und Validierung dokumentierbar zu machen. Gerade im Umfeld von Life Settlements, in dem Vertrauen, Timing und Modellgüte unmittelbar wirtschaftliche Wirkung entfalten, kann eine Gerichtsentscheidung zur Dokumentenfreigabe schnell zum Ausgangspunkt werden, an dem ganze Modellketten im Detail offengelegt werden.
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