LUXEMBURG / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Ein bemerkenswertes Urteil des Europäischen Gerichts hat die EU-Kommission in die Pflicht genommen, Schadenersatz zu leisten, nachdem sie beim Datenschutz versagt hatte.

Die EU-Kommission, die eigentlich für die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung verantwortlich ist, wurde vom Europäischen Gericht zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Ein deutscher Legal-Tech-Unternehmer hatte die Kommission verklagt, da bei der Nutzung der Website „https://futureu.europa.eu“ personenbezogene Daten ohne rechtliche Grundlage in die USA übertragen wurden. Dies geschah in der Zeit zwischen dem Urteil zum Privacy Shield und dem neuen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission.
Besonders brisant ist der Fall des „Sign in with Facebook“-Buttons, der auf der Website eingebunden war. Die Richter entschieden, dass die EU-Kommission als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle zu bewerten sei, da es keine Vereinbarung mit Meta gab, die den Datentransfer rechtfertigen könnte. Dies führte zu einem Urteil, das die Kommission zur Zahlung von 400 Euro immateriellem Schadenersatz an den Kläger verpflichtet.
Für Webseitenbetreiber bedeutet dieses Urteil, dass bei der Einbindung von Diensten Dritter die Einhaltung des Datenschutzrechts sichergestellt werden muss. Andernfalls könnten sie selbst schadenersatzpflichtig werden. Dies ist besonders relevant angesichts der politischen Spannungen zwischen der EU und den USA, die die Nutzung von US-Diensten in Frage stellen könnten.
Die Richter analysierten detailliert die Datenverarbeitungsvorgänge und stellten fest, dass bei einer AmazonCloudFront-Datenübermittlung vertraglich festgelegt wurde, dass die Daten in der EU verbleiben müssen. Ein anderer Vorgang wurde durch die Nutzung eines VPNs vom Betroffenen selbst ausgelöst, was eine Verarbeitung in den USA zur Folge hatte.
Das Urteil zeigt, dass die Einbindung von Elementen wie dem „Sign in with Facebook“-Button klar geregelt sein muss, um Datenschutzverstöße zu vermeiden. Webseitenbetreiber müssen sicherstellen, dass sie über geeignete Garantien wie Standarddatenschutzklauseln verfügen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Folgen haben, insbesondere wenn der Europäische Gerichtshof den aktuellen Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt oder politische Änderungen in den USA die Datenschutzgarantien rückgängig machen. Dies würde die Nutzung von US-Diensten erheblich erschweren und könnte zu einem Regelfall für unzulässige Datenübertragungen werden.

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