MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Goldpreis hat ein neues Rekordhoch erreicht, was sowohl Anleger als auch Schenker vor neue Herausforderungen stellt. Während Investoren von der Wertsteigerung profitieren, lauern für Schenkende steuerliche Fallstricke, die es zu beachten gilt.

Gold hat seit jeher eine besondere Anziehungskraft als Geschenk. Doch mit dem jüngsten Anstieg des Goldpreises auf über 3.300 US-Dollar je Unze, stehen Schenker vor neuen Herausforderungen. Besonders in Deutschland sind die steuerlichen Regelungen beim Verschenken von Gold komplex und können schnell zur Stolperfalle werden. Die Freibeträge, die für nahe Verwandte gelten, sind großzügig bemessen: Ehepartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei in Gold verschenken, während für Kinder ein Freibetrag von 400.000 Euro gilt. Doch bei Freunden oder unverheirateten Partnern sinkt dieser Betrag drastisch auf 20.000 Euro, und bei Fremden liegt die Grenze sogar bei nur 15.000 Euro.
Die steuerlichen Implikationen hören jedoch nicht beim Verschenken auf. Auch der Verkauf von geschenktem Gold kann steuerlich relevant werden. Wird das Gold innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt verkauft und übersteigt der Gewinn 600 Euro, so muss dieser voll versteuert werden. Diese Regelungen machen deutlich, dass das Verschenken von Gold nicht nur eine Frage der Großzügigkeit, sondern auch der Planung ist.
Der anhaltende Goldboom wird nicht nur durch private Anleger, sondern auch durch institutionelle Investoren und Zentralbanken befeuert. Im ersten Quartal 2025 stiegen die Bestände an Gold-ETFs um 226 Tonnen, wie das World Gold Council berichtet. Diese Entwicklung wird durch die geopolitische Lage und die Aussicht auf mögliche Zinssenkungen weiter begünstigt. Für Anleger bedeutet dies, dass Gold weiterhin eine attraktive Anlageform bleibt, die jedoch mit Bedacht gehandhabt werden sollte.
Für Schenker ist es wichtig, die steuerlichen Freibeträge und Fristen genau zu kennen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Wer sich im Vorfeld informiert und die gesetzlichen Rahmenbedingungen beachtet, kann seinen Liebsten eine goldene Freude bereiten, ohne später in steuerliche Schwierigkeiten zu geraten. Eine Möglichkeit, sich über die aktuellen Entwicklungen und Angebote zu informieren, bietet die Plattform philoro.de, die eine Vielzahl von Goldbarren und Münzen für Investoren bereithält.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Gold als Geschenk zwar eine wertvolle Geste ist, jedoch mit steuerlichen Tücken verbunden sein kann. Wer die Regeln kennt und beachtet, kann jedoch sicherstellen, dass das Geschenk nicht nur Freude bereitet, sondern auch steuerlich unbedenklich bleibt.

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