SYDNEY / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die australische Steuerbehörde ATO hat eine umfassende Überwachung der Kryptowährungsaktivitäten angekündigt, was für viele Australier steuerliche Konsequenzen haben könnte.
Die australische Steuerbehörde ATO hat eine intensive Überwachung der Kryptowährungsaktivitäten angekündigt, was für Millionen von Australiern erhebliche steuerliche Konsequenzen haben könnte. Mit der Nutzung von Datenabgleichstechnologien will die ATO sicherstellen, dass alle Krypto-Transaktionen korrekt gemeldet und versteuert werden. Diese Maßnahme kommt zu einem Zeitpunkt, an dem das Ende des Finanzjahres naht und die Behörde verstärkt auf die Einhaltung der Steuerpflichten achtet.
Seit April 2019 betreibt die ATO ein Programm zum Datenabgleich, das Informationen von australischen Kryptowährungsdienstleistern sammelt. Diese Daten umfassen Kauf- und Verkaufsinformationen von Kryptowährungen, die für die Berechnung der Kapitalertragssteuer relevant sind. Robin Singh, CEO von Koinly, betont, dass Kryptowährungen für die Steuerbehörde längst nicht mehr unsichtbar sind. Selbst kleine Transaktionen können eine Prüfung auslösen, da die ATO dank der Datenweitergabe mit Krypto-Börsen über umfassende Informationen verfügt.
Blake Cassidy, CEO der Mikro-Investment-App Bamboo, weist darauf hin, dass das vergangene Jahr für den Kryptomarkt aufgrund wirtschaftlicher Unsicherheiten äußerst volatil war. Während Bitcoin durch institutionelle Adoption an Wert gewonnen hat, haben Altcoins wie Solana und Ethereum schlechter abgeschnitten. Für australische Investoren ist es daher entscheidend, sowohl Gewinne als auch Verluste aus Krypto-Transaktionen zu dokumentieren, da diese als Eigentum für steuerliche Zwecke behandelt werden.
Die ATO warnt, dass unvollständige oder fehlerhafte Angaben zu Krypto-Aktivitäten zu Prüfungen, Strafen oder sogar strafrechtlichen Ermittlungen führen können. Singh empfiehlt, alle Krypto-Aktivitäten, auch Verluste, genau zu dokumentieren und zu melden. Selbst kleine Verkäufe oder Tauschgeschäfte können eine Überprüfung auslösen, da die ATO nicht automatisch über alle Krypto-Transaktionen informiert ist, aber durch den Datenabgleich mit Börsen jede Aktivität erfasst wird.
Für diejenigen, die noch nie Kryptowährungen verkauft oder anderweitig veräußert haben, besteht laut Singh wahrscheinlich kein Grund zur Sorge. Dennoch sollten auch kleine Bewegungen im Krypto-Portfolio gemeldet werden, um mögliche Prüfungen zu vermeiden. Die ATO könnte in Zukunft die Detailgenauigkeit ihrer Datenabgleiche auf das Niveau der Aktienerträge anheben und rückwirkend alle Transaktionen neu bewerten.
Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass Kryptowährungen nur dann steuerpflichtig sind, wenn sie in Bargeld umgewandelt werden. Tatsächlich behandelt die ATO jedoch jeden Verkauf und Tausch als Kapitalertragsereignis, während Staking-Belohnungen und Airdrops als gewöhnliches Einkommen besteuert werden können. Die ATO bietet einen Online-Rechner und ein Aufzeichnungstool an, um die Kapitalertragssteuer zu berechnen.
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