BERLIN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der juristische Streit um den Zugang zu öffentlich verfügbaren Daten der Plattform X für Forschungszwecke hat eine neue Wendung genommen. Das Landgericht Berlin hat in einer richtungsweisenden Entscheidung klargestellt, dass Forschungseinrichtungen in ihrem Heimatland klagen können, um den Zugang zu diesen Daten zu erzwingen.

Der aktuelle Rechtsstreit um die Bereitstellung von Daten der Kurznachrichtenplattform X für Forschungseinrichtungen hat vor dem Landgericht Berlin II eine entscheidende Entwicklung erfahren. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob X verpflichtet ist, öffentlich verfügbare Daten für wissenschaftliche Untersuchungen, wie die Beeinflussung der Bundestagswahl, bereitzustellen. Die Klage wurde von der Nichtregierungsorganisation Democracy Reporting International (DRI) eingereicht, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).

Richter Roland Kapps hat in der Verhandlung angedeutet, dass die einstweilige Anordnung gegen X aus formellen Gründen nicht bestätigt wird, da die Kläger zu spät aktiv geworden seien. Dennoch hat das Gericht eine wichtige Entscheidung getroffen, die die internationale Zuständigkeit betrifft. Entgegen der Auffassung von X, dass Klagen in Europa nur in Irland, dem Sitz der Europa-Niederlassung, eingereicht werden können, hat das Gericht klargestellt, dass Forschungseinrichtungen in ihrem Mitgliedsstaat klagen können.

Diese Entscheidung wird von der GFF als „Riesenerfolg“ bezeichnet, da sie die Grundlage für zukünftige Verfahren zum Forschungszugang nach dem europäischen Digitalgesetz DSA (Digital Services Act) schafft. Der DSA verpflichtet sehr große Plattformen wie X, Forschern zu wissenschaftlichen Zwecken Zugriff auf öffentlich verfügbare Daten zu gewähren, darunter Statistiken zu Likes, Share-Aktionen und Reichweite von Beiträgen.

Die Vertreter von X haben sich vor Ort nicht zu den Ausführungen des Richters geäußert. Diese Zurückhaltung könnte darauf hindeuten, dass das Unternehmen seine Strategie überdenken muss, um den Anforderungen des DSA gerecht zu werden. Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Konsequenzen für die Art und Weise haben, wie Plattformen mit Forschungsanfragen umgehen.

Die Entscheidung des Berliner Gerichts könnte auch andere europäische Forschungseinrichtungen ermutigen, ähnliche Klagen in ihren Heimatländern einzureichen. Dies würde den Zugang zu wichtigen Daten für wissenschaftliche Untersuchungen erheblich erleichtern und die Forschung im Bereich der sozialen Medien und deren Einfluss auf politische Prozesse vorantreiben.

Insgesamt zeigt dieser Fall, wie wichtig es ist, klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Zugang zu Daten zu schaffen, die für die wissenschaftliche Forschung von entscheidender Bedeutung sind. Die Entscheidung des Berliner Gerichts könnte ein Präzedenzfall für ähnliche Fälle in ganz Europa werden und die Rolle der Forschung im digitalen Zeitalter stärken.

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Forschungseinrichtungen können X in Deutschland verklagen
Forschungseinrichtungen können X in Deutschland verklagen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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