MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Nach einem langjährigen Rechtsstreit hat die Stadtsparkasse München eine Einigung mit 2400 Kunden erzielt, die von der Kündigung ihrer Prämien-Sparverträge betroffen waren. Diese Einigung führt zu erheblichen Zinsnachzahlungen, die für viele Sparer eine willkommene finanzielle Entlastung darstellen.
Die Stadtsparkasse München hat sich nach einem langwierigen Rechtsstreit mit 2400 Kunden auf eine Nachzahlung von Zinsen geeinigt. Diese Kunden hatten zwischen 1994 und 2005 Prämien-Sparverträge abgeschlossen, die von der Bank im Jahr 2019 gekündigt wurden. Die Einigung, die in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Verbraucherzentrale erzielt wurde, sieht vor, dass die betroffenen Kunden nun im Durchschnitt vierstellige Beträge erhalten.
Die Verbraucherzentrale sieht in dieser Einigung ein faires Ergebnis, da die Kunden nun nicht mehr auf eine langwierige gerichtliche Klärung warten müssen. Stattdessen erhalten sie unkompliziert die ihnen zustehenden Zinsnachzahlungen. Angesichts der aktuellen Inflation und des höheren Alters vieler Sparer ist dies ein doppelter Gewinn.
Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, mit welchem Referenzzinssatz die Stadtsparkasse die Zinsen der Prämien-Sparverträge berechnen muss. Der nun geschlossene Vergleich wird als geeignetes Mittel angesehen, um den Kunden schnell eine faire und verbraucherfreundliche Lösung zu bieten. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Vergleich als angemessen bewertet und genehmigt.
Nach Informationen aus der Branche kostet der Vergleich die Stadtsparkasse mindestens einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag. Die Höhe der Nachzahlung variiert je nach Vertragsbeginn und beträgt zwischen 0,85 und 8,15 Prozent des angesparten Guthabens zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung.
Die betroffenen Kunden müssen zunächst nicht selbst aktiv werden, um die Nachzahlungen zu erhalten. Das Gericht wird den Vergleich in den kommenden Tagen allen Kunden zusenden, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben. Wenn weniger als 30 Prozent der Kunden austreten, wird die Vereinbarung offiziell wirksam und die Stadtsparkasse kann mit den Auszahlungen beginnen.
Diese Einigung ist ein bedeutender Schritt im Umgang mit den umstrittenen Prämien-Sparverträgen und zeigt, dass eine gütliche Einigung im Interesse aller Beteiligten möglich ist. Die Stadtsparkasse und die Verbraucherzentrale sind zufrieden mit dem Ergebnis, das den betroffenen Sparern eine schnelle und unkomplizierte Lösung bietet.
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