KÖLN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln könnte für viele Netflix-Nutzer in Deutschland von Bedeutung sein. Das Gericht erklärte mehrere Preiserhöhungen des Streamingdienstes in den letzten Jahren für unzulässig und sprach einem Kläger eine Rückzahlung von 200 Euro zu.
Das Landgericht Köln hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass mehrere Preiserhöhungen von Netflix in den Jahren 2017 bis 2022 unzulässig waren. Ein Nutzer, der sein Premium-Abo ursprünglich für 11,99 Euro monatlich abgeschlossen hatte, sah sich mit einer schrittweisen Erhöhung auf 17,99 Euro konfrontiert. Das Gericht befand, dass diese Erhöhungen nicht wirksam vereinbart wurden, da es an einer klaren und freiwilligen Willenserklärung des Kunden fehlte.
Besonders brisant ist, dass das Urteil nicht nur für den Einzelkläger, sondern potenziell für viele andere Netflix-Kunden in Deutschland relevant sein könnte. Die Entscheidung basiert auf bereits bestehenden Urteilen anderer Gerichte und höchstrichterlicher Rechtsprechung. Kunden, die zwischen 2019 und 2022 höhere Beiträge gezahlt haben, könnten nun ebenfalls eine Rückerstattung verlangen.
Die Medien- und Urheberrechtskanzlei WBS.Legal bietet auf ihrer Website ein kostenloses Musterschreiben an, mit dem betroffene Kunden die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern können. Für die Rückerstattung benötigen Nutzer die Vertragsbestätigung mit dem Ursprungspreis sowie Kontoauszüge oder Abbuchungsübersichten von Netflix, aus denen die Erhöhung hervorgeht.
Die rechtliche Grundlage für das Urteil liegt in der Unwirksamkeit der Klausel in den Netflix-AGB, die einseitige Preisänderungen erlaubt. Das Gericht stellte fest, dass die Kunden durch die Einblendung eines “Zustimmen”-Buttons nicht ausreichend informiert wurden und somit keine freiwillige Zustimmung vorlag.
Es bleibt abzuwarten, wie Netflix auf das Urteil reagieren wird. Der Streaminganbieter könnte entweder die Rückzahlungen schnell umsetzen oder weitere rechtliche Schritte einleiten. In der Zwischenzeit hat Netflix bereits Änderungen in seinem Abo-Modell angekündigt, die künftig mehr Werbung beinhalten könnten.
Für die betroffenen Kunden ist es ratsam, die Möglichkeit einer Rückerstattung zu prüfen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte einzuleiten. Die Entscheidung des Landgerichts Köln könnte ein Präzedenzfall für ähnliche Fälle in der Zukunft sein und die Rechte der Verbraucher gegenüber Streamingdiensten stärken.
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