BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen Österreich eingeleitet, um das Land zu einer strengeren Haushaltsführung zu bewegen.

Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen Österreich eingeleitet, um das Land zu einer strengeren Haushaltsführung zu bewegen. Der Grund dafür ist ein Haushaltsdefizit von 4,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), das die EU-Obergrenze von 3 Prozent deutlich überschreitet. Diese Entscheidung der Kommission kommt inmitten einer Wirtschaftskrise, die durch hohe Inflation und schwache Konsumnachfrage gekennzeichnet ist.
Österreich plant, bis 2029 Einsparungen in Höhe von 54 Milliarden Euro vorzunehmen, um das Defizit zu reduzieren. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Plans zur Haushaltskonsolidierung, der von der aktuellen Regierung aus ÖVP, SPÖ und Neos unterstützt wird. Die Außenministerin und Vorsitzende der Neos, Beate Meinl-Reisinger, betonte, dass die Vermeidung des Verfahrens wünschenswert gewesen wäre, jedoch der Weg zur Haushaltsstabilität bereits eingeschlagen sei.
Die Einleitung des Verfahrens ist keine Überraschung für die österreichische Regierung, da die Möglichkeit eines solchen Szenarios bereits mehrfach diskutiert wurde. Die vorherige Regierung aus ÖVP und Grünen hatte mit kostspieligen Maßnahmen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges abgefedert. Diese Maßnahmen trugen zur Erhöhung des Defizits bei.
Das Verfahren der EU-Kommission wird durch Stellungnahmen des Wirtschafts- und Finanzausschusses weiter vorangetrieben. Anschließend wird die Kommission eine eigene Stellungnahme abgeben, um das Bestehen eines übermäßigen Defizits zu bestätigen. Erst danach können die EU-Finanzminister Empfehlungen zur Defizitreduzierung abgeben.
Defizitverfahren sind ein Instrument der EU, um eine solide Haushaltsführung zu sichern und die Stabilität der Eurozone zu gewährleisten. Obwohl theoretisch Strafen möglich wären, wurden diese bislang noch nie verhängt. Neben Österreich stehen auch andere EU-Mitgliedsländer wie Frankreich, Italien und Belgien unter einem Defizitverfahren.
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, der das Regelwerk für Staatsschulden und Defizite bildet, wurde kürzlich reformiert. Die Schuldenobergrenze bleibt bei 60 Prozent der Wirtschaftsleistung. Deutschland hält mit einer Defizitquote von 2,8 Prozent des BIP die EU-Vorgaben ein und dient als Beispiel für eine erfolgreiche Haushaltsführung.

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