BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Europäische Kommission hat kürzlich einen Vorschlag für ein neues Gesetz zur Regulierung der Raumfahrtaktivitäten in der EU vorgestellt. Dieses sogenannte ‘Space Act’ zielt darauf ab, die Cybersicherheit in der Raumfahrtbranche erheblich zu stärken.
Die Europäische Kommission hat am 25. Juni 2025 einen Vorschlag für ein neues Gesetz, das sogenannte ‘Space Act’, vorgestellt, das einen neuen regulatorischen Rahmen für die Raumfahrtaktivitäten in der EU schaffen soll. Dieses Gesetz sieht umfassende Verpflichtungen zur Cyber-Resilienz für sowohl EU- als auch Nicht-EU-Unternehmen vor, die im Raumfahrtsektor tätig sind. Dazu gehören sowohl die im Weltraum befindliche Infrastruktur als auch die bodengestützte Infrastruktur, die diese unterstützt.
Unter dem Space Act werden Raumfahrtbetreiber weitreichende Verpflichtungen haben, die sich auf das Risikomanagement aller Gefahren, Cybersicherheitsrisikobewertungen, Asset-Management und Zugriffsrechte, Verschlüsselung, Tests, Vorfallreaktion und regulatorische Benachrichtigung sowie das Lieferkettenmanagement beziehen. Besonders bemerkenswert ist, dass das ‘Managementgremium’ eines Raumfahrtbetreibers persönlich für die Einhaltung der Risikomanagementverpflichtungen des Space Act haftbar gemacht wird.
Viele dieser Sicherheitsverpflichtungen sind analog zu anderen EU-Cybersicherheitsgesetzen wie DORA und NIS 2, die bereits auf den Raumfahrtsektor angewendet werden. Organisationen sollten prüfen, inwieweit bestehende Compliance-Projekte für die Einhaltung des Space Act umgenutzt werden können.
Das Space Act wird Cybersicherheitsverpflichtungen für Raumfahrtbetreiber einführen, was bedeutet, dass Entitäten, die ‘Raumfahrtdienste ausführen’, wie das Betreiben von Raumfahrzeugen und Start-/Kontrollstandorten oder die Verarbeitung von weltraumbasierten Daten wie Satellitenübertragungen, betroffen sind. Dies umfasst sowohl die auf der Erde als auch im Weltraum befindliche Infrastruktur.
Analog zu anderen europäischen Technologievorschriften werden die Cybersicherheitsverpflichtungen des Space Act extraterritorial auf Nicht-EU-Entitäten angewendet, die ‘Raumfahrtdienste für [EU] Raumfahrtbetreiber oder … Raumfahrtanlagen’ bereitstellen, es sei denn, diese Raumfahrtbetreiber aus Drittländern sind in einem Land ansässig, dessen Regulierungsregime von der EU als ‘gleichwertig’ angesehen wird. Entitäten müssen daher den Anwendungsbereich des Space Act bewerten, auch wenn sie nicht in der EU ansässig sind.
Das Space Act führt eine Reihe neuer Cybersicherheitsverpflichtungen für Raumfahrtbetreiber ein, die jeweils analog zu bestehenden Cybersicherheitsverpflichtungen unter NIS 2 und DORA sind. Für weitere Informationen siehe unsere Kundenhinweise zu NIS 2 und DORA.
Raumfahrtbetreiber müssen Risikomanagement- und Risikobewertungsprozesse über alle Segmente ihrer Raumfahrtinfrastruktur hinweg implementieren. Besonders bemerkenswert ist, dass die Risikobewertung auch die Lieferkette umfassen muss, was die zunehmende Prüfung der Lieferkettenverwaltung durch EU-Regulierungsbehörden widerspiegelt.
Mitgliedstaaten und die EU-Agentur für das Raumfahrtprogramm (EUSPA) werden weitreichende Durchsetzungsbefugnisse haben, einschließlich der Befugnis, Inspektionen vor Ort sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU durchzuführen. Sie werden auch befugt sein, erhebliche Geldstrafen zu verhängen. Die Höhe der von den Regulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten verhängten Geldstrafen wird von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt, ähnlich wie bei anderen jüngsten EU-Technologieregulierungen wie DORA, während die Kommission befugt sein wird, GDPR-ähnliche Geldstrafen von bis zu 2 % des weltweiten Umsatzes zu verhängen.
Der aktuelle Entwurf des Space Act sieht vor, dass die Verpflichtungen am 12. Januar 2030 in Kraft treten. Obwohl dies noch etwas Zeit für die Einhaltung lässt, sollten Unternehmen im Raumfahrtsektor prüfen, inwieweit ihre Aktivitäten von den Cybersicherheitsverpflichtungen des Space Act erfasst werden.
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