BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Angesichts der anhaltenden Herausforderungen auf dem Bau- und Immobilienmarkt fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) die Politik zu sofortigen Maßnahmen auf, um die Umsetzung genehmigter Wohnbauprojekte zu sichern.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) hat angesichts der angespannten Lage auf dem Bau- und Immobilienmarkt dringende Maßnahmen von der Politik gefordert. Die BID betont, dass die Realisierung bereits genehmigter Wohnbauprojekte nicht länger gefährdet werden darf. Besonders betroffen sind Projekte, die nach dem KfW-Effizienzhaus-55-Standard (EH55) geplant wurden. Viele dieser Projekte verfügen über eine gültige KfW-Förderzusage, konnten jedoch aufgrund der veränderten Marktbedingungen nicht begonnen oder abgeschlossen werden.
Ein wesentlicher Punkt der BID-Forderungen ist die Wiedereinführung der KfW-55-Förderung. Diese Maßnahme soll helfen, den Bauüberhang zu aktivieren und die Fertigstellung von bis zu 51.000 Wohneinheiten zu ermöglichen. Die BID verweist darauf, dass die Wiederherstellung der Förderfähigkeit des EH55-Standards bereits im Koalitionsvertrag festgehalten ist und nun zügig umgesetzt werden muss.
Die steigenden Baukosten und abrupte Förderstopps in der Vergangenheit haben den Wohnungsbau ins Stocken gebracht. Iris Schöberl, die amtierende Präsidentin der BID, warnt vor dem Verlust von zehntausenden geplanten Wohneinheiten, was nicht nur Mieter, sondern auch Kommunen und die Bau- und Immobilienwirtschaft schwer treffen würde. Sie betont die gesellschaftspolitische Dringlichkeit der geforderten Maßnahmen.
Zu den konkreten Forderungen der BID gehört eine einheitliche Verlängerung der Umsetzungsfrist auf 72 Monate. Diese Fristverlängerung ist notwendig, um unter den aktuellen Marktbedingungen eine wirtschaftliche Umsetzung der Projekte zu ermöglichen. Zudem fordert die BID eine Anpassung des Förderkreditbetrags auf 300.000 Euro pro Wohneinheit sowie die Schaffung von Anreizen, um dem Kostendruck entgegenzuwirken.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Klarstellung der Objektförderung. Die BID fordert, dass die Förderung objektbezogen bleibt und ein Wechsel des Bauherrn oder Projektträgers nicht zum Verlust der Förderung führen darf, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind. Diese Maßnahmen sind förderrechtlich umsetzbar und gesellschaftspolitisch dringend geboten.
Die BID sieht in der Umsetzung dieser Maßnahmen nicht nur eine Möglichkeit, den Wohnungsbau wieder in Gang zu bringen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Der Bau von energieeffizienten Wohnungen nach dem EH55-Standard leistet einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und zur Erreichung der Klimaziele.

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