BRAUNSCHWEIG / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Arbeitsgericht in Braunschweig hat entschieden, der AfD-nahen Arbeitnehmerorganisation Zentrum den Zugang zu einem Werk der Volkswagen Group Services zu verweigern. Diese Entscheidung basiert auf der Einschätzung, dass die von der Organisation vorgelegten Informationen zu ungenau und unzureichend waren.

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Das Arbeitsgericht in Braunschweig hat kürzlich eine Entscheidung getroffen, die in der deutschen Automobilindustrie für Aufsehen sorgt. Die AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation Zentrum hatte versucht, Zugang zu einem Werk der Volkswagen Group Services zu erhalten, um dort Vertrauensleute wählen zu lassen. Das Gericht wies die Klage jedoch ab, da die vorgelegten Informationen als zu vage und nicht ausreichend detailliert angesehen wurden.

Volkswagen hatte den Zugang mit der Begründung verweigert, dass die Organisation nicht tariffähig sei. Ein zentrales Argument des Gerichts war der Nachweis von Mitgliedern der Organisation im Werk, der als nicht hinreichend belegt angesehen wurde. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, und die Organisation hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen.

Volkswagen begrüßte das Urteil und sieht darin eine Bestätigung ihrer Position. Eine Sprecherin des Unternehmens betonte, dass Unternehmen nicht verpflichtet seien, jeder Organisation Zugang zu gewähren, insbesondere wenn es um den Schutz von Sicherheitsinteressen und Betriebsgeheimnissen geht. Die IG Metall äußerte sich besorgt über das potenzielle Wachstum der Organisation innerhalb des Konzerns und warnte vor möglichen zersetzenden Auswirkungen auf die Belegschaft.

Die Organisation Zentrum, die sich selbst als ‘alternative Gewerkschaft’ bezeichnet, sieht in der Entscheidung ein Fehlurteil und argumentiert, dass ihnen das Grundrecht auf Werbung und Wahl verweigert werde. Sie betonen, dass sechs ihrer Mitglieder im Werk tätig seien, was ihrer Meinung nach ausreichen sollte, um Zugang zu erhalten. Die Diskussion um die Rolle und den Einfluss solcher Organisationen in großen Unternehmen wie Volkswagen bleibt ein heißes Thema in der deutschen Arbeitswelt.




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Arbeitsgericht verweigert AfD-naher Organisation Zugang zu VW-Werk
Arbeitsgericht verweigert AfD-naher Organisation Zugang zu VW-Werk (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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