FRANKFURT / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Konflikt zwischen Condor und Lufthansa um Zubringerflüge ist noch lange nicht beigelegt. Trotz eines Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das die Kündigung des Abkommens zwischen den beiden Fluggesellschaften als rechtlich zulässig erklärte, bleibt die Frage der Marktbeherrschung und des möglichen Missbrauchs durch Lufthansa weiterhin ungeklärt.

Der langanhaltende Streit zwischen Condor und Lufthansa um Zubringerflüge hat mit dem jüngsten Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf einen neuen Höhepunkt erreicht. Das Gericht hob die Verfügung des Bundeskartellamts auf, die Lufthansa eine marktbeherrschende Stellung vorgeworfen hatte. Condor-Chef Peter Gerber zeigte sich enttäuscht, dass die eigentliche Frage der Marktbeherrschung und des Missbrauchs nicht geklärt wurde.
Gerber betonte, dass das Urteil lediglich eine formale Entscheidung sei und die inhaltlichen Fragen weiterhin offen blieben. Condor prüft nun verschiedene Optionen, um den Rechtsstreit fortzusetzen. Eine Möglichkeit wäre, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen, um das Urteil des Oberlandesgerichts anzufechten. Gerber räumt jedoch ein, dass die Erfolgsaussichten dieses Schrittes gering sind.
Eine weitere Option für Condor besteht darin, erneut eine Beschwerde beim Bundeskartellamt einzureichen. Das Amt könnte theoretisch auch ohne erneute Beschwerde tätig werden, ist jedoch momentan mit dem Vorwurf der Befangenheit beschäftigt. Parallel dazu setzt Condor auf Verhandlungen mit Lufthansa, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, obwohl Lufthansa derzeit wenig Interesse an weiteren Gesprächen zeigt.
In der Zwischenzeit hat Condor begonnen, eigene Zubringerflüge aufzubauen, um die Abhängigkeit von Lufthansa zu verringern. Trotz der begrenzten Anzahl an verfügbaren Slots an großen Flughäfen in Deutschland hat Condor bereits neun eigene Zubringerstrecken nach Frankfurt etabliert. Diese Entwicklung ist entscheidend, um die Langstreckenflüge von Condor ab Frankfurt zu unterstützen, auch wenn sie nicht mit dem umfangreichen Netz von Lufthansa konkurrieren können.
Der Streit wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen kleinerer Fluggesellschaften im Wettbewerb mit großen Marktführern. Die Frage, ob der Wettbewerb auf der Langstrecke durch die Dominanz von Lufthansa behindert wird, bleibt weiterhin ein zentrales Thema. Condor musste bereits einige Langstreckenflüge über den Nordatlantik einstellen, was die Bedeutung eines fairen Wettbewerbs unterstreicht.

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