SCHLESWIG-HOLSTEIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die von Volkswagen eingesetzte Abschalteinrichtung für Diesel-Abgase illegal ist. Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die Automobilindustrie haben und weitere rechtliche Schritte gegen andere Hersteller nach sich ziehen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen die Freigabe des Software-Updates geklagt, das die Abgasreinigung bei niedrigen Temperaturen einschränkt.

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Praxis von Volkswagen, eine Abschalteinrichtung in der Diesel-Abgasreinigung zu verwenden, als illegal einstuft. Diese Entscheidung könnte eine Kettenreaktion in der Automobilindustrie auslösen, da ähnliche Technologien auch bei anderen Herstellern im Einsatz sind. Die Klage wurde von der Deutschen Umwelthilfe eingereicht, die sich gegen die Freigabe eines Software-Updates durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wandte.
Im Zentrum des Rechtsstreits steht ein Software-Update für den Golf Plus TDI mit dem Motortyp EA 189 Euro 5, das Volkswagen im Zuge des Dieselskandals eingeführt hatte. Eine der Hauptfunktionen dieses Updates ist das sogenannte Thermofenster, das die Abgasreinigung bei niedrigen Temperaturen einschränkt und somit zu einem erhöhten Schadstoffausstoß führt. Diese Praxis wurde von Umweltorganisationen seit langem kritisiert, da sie die Wirksamkeit der Abgasreinigung erheblich beeinträchtigt.
Das Gerichtsurteil stützt sich auf die Feststellung, dass der Freigabebescheid des KBA aus dem Jahr 2016 zwei unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasrückführung beinhaltete. Das KBA ist nun verpflichtet, Volkswagen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben aufzufordern. Volkswagen verteidigt das Thermofenster mit dem Argument, dass es den Motor vor Schäden schützt, was jedoch von den Gerichten nicht als ausreichende Rechtfertigung anerkannt wurde.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts könnte weitreichende Folgen für die gesamte Automobilindustrie haben. Die Deutsche Umwelthilfe plant bereits, auf Basis dieses Urteils weitere Verfahren gegen andere Automobilhersteller einzuleiten, die ähnliche Technologien in ihren Diesel-Fahrzeugen der Abgasnormen Euro 5 bis Euro 6c verwenden. Dies könnte zu einer grundlegenden Neubewertung der Abgasreinigungstechnologien führen und die Hersteller dazu zwingen, ihre Strategien anzupassen.

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