WIEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Finanzmarktstabilitätsgremium in Österreich hat in seiner 46. Sitzung wichtige Empfehlungen zur Stabilität des Finanzmarktes ausgesprochen. Im Fokus standen der Antizyklische Kapitalpuffer und der Systemrelevante Institute-Puffer. Zudem wurde die Evaluierung des sektoralen Systemrisikopuffers für Gewerbeimmobilienfinanzierungen eingeleitet.

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) in Österreich hat in seiner 46. Sitzung am 1. Oktober 2025 bedeutende Empfehlungen zur Stabilität des Finanzmarktes ausgesprochen. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen der Antizyklische Kapitalpuffer (AZKP) und der Systemrelevante Institute-Puffer (OSII-Puffer). Diese Instrumente sind entscheidend, um die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems gegen wirtschaftliche Schwankungen zu stärken.
Der Antizyklische Kapitalpuffer wurde von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) auf Empfehlung des FMSG bei 0 Prozent der inländischen risikogewichteten Aktiva belassen. Dabei kam erstmals eine neue Methode der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zur Anwendung, die eine umfassendere Perspektive auf zyklische Risiken bietet. Diese Methode ergänzt die bisher ausschlaggebende Kredit/BIP-Lücke um zusätzliche Indikatoren aus den Bereichen Banken, Haushalte und Unternehmen.
In Bezug auf die Systemrelevanten Institute (OSIIs) empfahl das Gremium, die Liste der als systemrelevant identifizierten Institute sowie die Höhe des OSII-Puffers unverändert zu lassen. Der OSII-Puffer spielt eine wesentliche Rolle, um die Wahrscheinlichkeit von Fehlfunktionen oder dem Scheitern systemrelevanter Institute zu reduzieren und damit verbundene Kosten für das Finanzsystem und die Realwirtschaft zu minimieren.
Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war die Evaluierung des sektoralen Systemrisikopuffers für Gewerbeimmobilienfinanzierungen. Bereits im Oktober 2024 hatte das Gremium eine erste Festlegung der Pufferhöhe auf 1 Prozent empfohlen. Die Notwendigkeit weiterer Erhöhungen wird nach Vorliegen der ersten Meldedaten und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklungen geprüft. Die finale Evaluierung soll in der nächsten Sitzung im Dezember 2025 abgeschlossen werden.
Zusätzlich hat das FMSG seine Geschäftsordnung überarbeitet, um den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetzes gerecht zu werden. Diese Anpassungen sollen die Transparenz und das Informationsangebot des Gremiums weiter verbessern. Die überarbeitete Geschäftsordnung ist auf der Website des FMSG veröffentlicht und bietet Einblicke in die Funktionsperioden der Mitglieder sowie die nächsten Sitzungstermine.

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