BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Untervermietung von Wohnraum kann steuerliche Konsequenzen haben, die viele Vermieter nicht auf dem Schirm haben. Besonders bei Einnahmen über 520 Euro jährlich wird das Finanzamt aufmerksam. Neue Regelungen seit 2023 verpflichten Plattformen wie Airbnb und Booking.com, steuerrelevante Daten weiterzuleiten, um die Erfassung steuerpflichtiger Einnahmen zu verbessern.

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Die Untervermietung von Wohnraum ist für viele Menschen eine attraktive Möglichkeit, während ihrer Abwesenheit zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Doch ab einem jährlichen Einkommen von 521 Euro aus der Untervermietung sind Vermieter verpflichtet, diese Einnahmen dem Finanzamt zu melden. Dies erfolgt über die Anlage V oder die neue Anlage V-FeWo in der Steuererklärung. Gleichzeitig eröffnet sich die Möglichkeit, Werbungskosten wie Strom, Heizung oder Plattformgebühren abzusetzen, was den zu versteuernden Betrag reduzieren kann.

Seit 2023 sind Plattformen wie Airbnb und Booking.com gesetzlich verpflichtet, steuerrelevante Daten an das Finanzamt weiterzuleiten. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass steuerpflichtige Einnahmen besser erfasst werden. Für gelegentliche private Untervermietungen spielt die Umsatzsteuer in der Regel keine Rolle. Sollte jedoch regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht vermietet werden, könnte die Kleinunternehmerregelung greifen. Wer im Vorjahr unter 22.000 Euro und im laufenden Jahr unter 50.000 Euro bleibt, gilt als umsatzsteuerbefreit.

Bei Überschreitung dieser Grenzen können 7 Prozent oder, bei Zusatzleistungen wie Frühstück oder Reinigung, sogar 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden. Der Bund der Steuerzahler liefert hierzu wichtige Hintergrundinformationen. Nicht jede Vermietung bleibt automatisch im privaten Bereich. Werden zusätzliche Leistungen wie Frühstück, Reinigungsservice oder ein Shuttle angeboten, kann dies eine gewerbliche Tätigkeit darstellen. In solchen Fällen kann eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein, unter Umständen auch eine Zahlung von Gewerbesteuer.

Stiftung Warentest betont, dass Art und Umfang der Leistungen ausschlaggebend sind. Diese Regelungen zeigen, dass die Untervermietung von Wohnraum nicht nur eine einfache Einnahmequelle ist, sondern auch steuerliche Verpflichtungen mit sich bringen kann. Vermieter sollten sich daher gut informieren und gegebenenfalls steuerlichen Rat einholen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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Steuerliche Aspekte der Untervermietung: Was Vermieter wissen müssen
Steuerliche Aspekte der Untervermietung: Was Vermieter wissen müssen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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