KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Untervermietungen geäußert, bei denen Mieter Gewinne erzielen. Diese Praxis steht im Fokus eines aktuellen Falls aus Berlin, der die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt widerspiegelt. Der BGH wird am 28. Januar ein Urteil verkünden, das weitreichende Auswirkungen auf Mieter und Vermieter haben könnte.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von Untervermietungen geäußert, bei denen Mieter finanzielle Gewinne erzielen. Diese Praxis steht im Widerspruch zum ursprünglichen Zweck der Untervermietung, der darin besteht, Mietern zu helfen, ihre Wohnung während ihrer Abwesenheit zu halten und gleichzeitig die Kosten zu senken. Der Vorsitzende Richter Ralph Bünger betonte die Relevanz dieser Frage angesichts der angespannten Wohnungsmärkte.

Der Fall, der vor dem BGH verhandelt wird, betrifft eine Räumungsklage in Berlin. Eine Vermieterin hatte die Untervermietung einer Zweizimmerwohnung nur zeitweise erlaubt, da der Mieter von seinen Untermietern mehr als das Doppelte der Nettokaltmiete verlangte. Die Vermieterin sah sich durch den hohen Zuschlag benachteiligt, da sie nicht an den Erträgen beteiligt wurde.

Das Landgericht Berlin hatte zuvor entschieden, dass der Zuschlag unverhältnismäßig hoch sei und die Vermieterin die Untervermietung nicht hätte genehmigen müssen. Zudem hätte die Mietpreisbremse einen maximalen Mietpreis von 748 Euro erlaubt, während der Mieter 962 Euro verlangte. Der Mieter rechtfertigte den hohen Preis mit der voll ausgestatteten Wohnung, die er den Untermietern zur Verfügung stellte.

Die Entscheidung des BGH könnte weitreichende Konsequenzen für den Wohnungsmarkt haben. Sie betrifft nicht nur Mieter und Vermieter, sondern auch Untermieter, die in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt nach bezahlbarem Wohnraum suchen. Das Urteil wird mit Spannung erwartet, da es Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen von gewinnbringenden Untervermietungen schaffen könnte.

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BGH prüft Rechtmäßigkeit von gewinnbringender Untervermietung
BGH prüft Rechtmäßigkeit von gewinnbringender Untervermietung (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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