BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) könnte Millionen von Sparkassenkunden zugutekommen. Die Entscheidung betrifft Prämiensparverträge, bei denen die Zinsanpassungsklauseln als unwirksam erklärt wurden. Dies eröffnet Sparern die Möglichkeit, zu wenig gezahlte Zinsen nachzufordern.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein bedeutendes Urteil gefällt, das weitreichende Folgen für Sparkassenkunden haben könnte. Im Zentrum der Entscheidung stehen Prämiensparverträge, die in den 1990er- und 2000er-Jahren von vielen Sparern abgeschlossen wurden. Diese Verträge lockten mit variablen Zinsen und steigenden Prämien, doch die Anpassung der Zinsen während der Vertragslaufzeit blieb unklar. Der BGH hat nun entschieden, dass die gängigen Zinsanpassungsklauseln in diesen Verträgen unwirksam sind.
Das Urteil des BGH stärkt die Rechte der Sparer erheblich. Die Richter stellten klar, dass Ansprüche auf Nachzahlungen erst mit dem Ende des Vertrags verjähren. Dies bedeutet, dass Sparer auch Jahre nach Vertragsabschluss zu wenig gezahlte Zinsen nachfordern können. Die Entscheidung fiel im Rahmen einer Musterfeststellungsklage eines anerkannten Verbraucherschutzverbandes gegen eine Sparkasse.
Für die Berechnung der Zinsen hat das Gericht die sogenannte Verhältnismethode festgeschrieben. Diese Methode verlangt, dass das Verhältnis zwischen dem vereinbarten Vertragszins und einem geeigneten Referenzzins gewahrt bleibt. Als Referenz dienen die langfristigen Zinssätze der Deutschen Bundesbank, die unabhängig und öffentlich zugänglich sind. Diese Regelung soll Transparenz und Fairness bei der Zinsberechnung gewährleisten.
Das Urteil hat auch Auswirkungen auf das Kündigungsrecht. Der BGH entschied, dass Sparkassen eine neue Kündigungsklausel wirksam in den Vertrag einbeziehen können, wenn Kunden dieser durch schlüssiges Verhalten zustimmen. Eine schriftliche Zustimmung ist nicht zwingend erforderlich. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 99 Jahren ist eine ordentliche Kündigung der Sparkasse während dieser Zeit ausgeschlossen.
Sparer, die von diesem Urteil profitieren möchten, sollten ihre Zinsabrechnungen überprüfen. Verbraucherzentralen und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bieten Unterstützung bei der Nachverfolgung möglicher Nachforderungen. Betroffene sollten ihre Sparkasse schriftlich zur Nachzahlung auffordern, wobei ein formloses Anschreiben zunächst ausreicht. Bleibt eine Reaktion der Bank aus, können weitere Schritte wie eine Schlichtung oder eine Klage in Betracht gezogen werden.

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