KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Hinweis ‘im Erzgebirge-Stil’ auf importierten Nussknackern unzulässig ist. Dieses Urteil stärkt den Schutz des guten Rufs erzgebirgischer Originale und setzt einen Präzedenzfall für zukünftige Fälle. Der Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller sieht darin eine wichtige Grundlage für den Schutz regionaler Handwerkskunst.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass der Zusatz ‘im Erzgebirge-Stil’ auf importierten Nussknackern eine unzulässige Ausnutzung des guten Rufs der Originale aus dem Erzgebirge darstellt. Diese Entscheidung fiel nach einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig und setzt einen wichtigen Präzedenzfall für den Schutz regionaler Handwerkskunst.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand ein preisgünstiges Importprodukt, das online mit dem Hinweis ‘im Erzgebirge-Stil’ beworben wurde. Das OLG Dresden hatte bereits im Vorjahr entschieden, dass diese Bezeichnung eine unzulässige Ausnutzung des guten Rufs der erzgebirgischen Originale darstellt. Der betroffene Online-Händler hatte daraufhin Revision eingelegt, die nun vom BGH zurückgewiesen wurde.

Frederic Günther vom Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller betonte die Bedeutung des Urteils. ‘Das OLG Dresden und letztlich auch der BGH haben erneut bestätigt: Wo Erzgebirge draufsteht, muss auch zu 100 Prozent Erzgebirge drin sein – ohne Ausnahme’, erklärte er. Diese Entscheidung schafft eine wichtige Grundlage, um sich auch in zukünftigen Fällen klar zu wehren und den Ruf der erzgebirgischen Handwerkskunst zu schützen.

Das Urteil hat weitreichende Implikationen für den Schutz regionaler Marken und Handwerkskunst in Deutschland. Es unterstreicht die Notwendigkeit, den guten Ruf und die Qualität von Produkten aus bestimmten Regionen zu bewahren. Dies könnte auch andere Regionen und Branchen dazu ermutigen, ähnliche rechtliche Schritte zu unternehmen, um ihre Produkte und Marken zu schützen.

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BGH-Urteil: Schutz des Erzgebirge-Rufs bei Nussknackern
BGH-Urteil: Schutz des Erzgebirge-Rufs bei Nussknackern (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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