BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Nach einem Sturm stehen viele Eigenheimbesitzer vor der Herausforderung, die entstandenen Schäden zu reparieren. Doch es gibt steuerliche Erleichterungen, die helfen können, die finanziellen Belastungen zu mindern. Diese Unterstützung ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, die es zu beachten gilt.

Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerkosten nach Sturmschäden ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Steuersystems, das Eigenheimbesitzer unterstützt. Diese Regelung zielt darauf ab, die finanzielle Last von Reparaturarbeiten an privat genutzten Wohnhäusern zu verringern. Ein Steuerbonus kann dabei helfen, die Kosten für Arbeits-, Anfahrts- und Maschinenstunden zu reduzieren, während Materialkosten nicht berücksichtigt werden.
Für energetische Sanierungen gibt es einen separaten Steuerbonus, der bis zu 40.000 Euro betragen kann, verteilt auf drei Jahre. Hierfür ist eine Bescheinigung eines Fachunternehmens erforderlich. Wichtig ist, dass das Finanzamt nur Ausgaben anerkennt, die nachweislich überwiesen wurden, um Schwarzarbeit zu verhindern. Bargeldzahlungen werden daher nicht akzeptiert.
Der Steuerbonus umfasst 20 Prozent der anfallenden Kosten, ist jedoch auf 1.200 Euro pro Jahr gedeckelt. Diese Obergrenze gilt für alle Handwerkerleistungen innerhalb eines Haushalts und nicht pro Einzelmaßnahme. Wenn eine Versicherung die Kosten übernimmt, ist kein Steuerbonus möglich, außer für den Selbstbehalt. Für vermietete Immobilien gelten andere Regelungen, bei denen Handwerkerkosten als Werbungskosten abgesetzt werden können.
Öffentliche Fördergelder schließen ebenfalls den Anspruch auf Steuerermäßigung aus. In bestimmten Fällen können auch gutachterliche Tätigkeiten absetzbar sein, wenn sie unmittelbar mit der Handwerkerleistung verbunden sind. Dies betrifft beispielsweise statische Berechnungen vor einer Dachreparatur. Selbstständige Gutachten oder Beratungsleistungen sind jedoch ausgeschlossen.

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