BRAUNSCHWEIG / LONDON (IT BOLTWISE) –

Die Auseinandersetzung zwischen der AfD-nahen Arbeitnehmerorganisation Zentrum und der Volkswagen Group Services hat vorerst keinen Erfolg für die Kläger gebracht. Das Arbeitsgericht Braunschweig wies die Klage des Zentrums ab, das Zugang zu einem Werk der VW-Tochter in Isenbüttel forderte. Die Begründung des Gerichts war, dass die vorgelegten Dokumente und Argumente der Kläger zu pauschal und nicht ausreichend detailliert waren.
Das Zentrum, das sich selbst als alternative Gewerkschaft bezeichnet, strebt an, eigene Vertrauensleute im Werk wählen zu lassen. Volkswagen verweigert dies jedoch mit dem Hinweis auf die fehlende Tariffähigkeit der Organisation. Eine entscheidende Voraussetzung sei laut Gericht, dass mindestens ein Mitglied des Zentrums im Werk beschäftigt ist, was nicht ausreichend belegt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich.
Der Verein wurde 2009 im Mercedes-Benz-Werk Stuttgart-Untertürkheim gegründet und ist mittlerweile vor allem in Süd- und Ostdeutschland in Betriebsräten vertreten. Seit diesem Frühjahr versucht die Gruppe, mit einem Regionalbüro in Hannover in Niedersachsen Fuß zu fassen. Geleitet wird es von Jens Keller, einem AfD-Stadtrat in Hannover und Personalrat beim kommunalen Entsorgungsunternehmen Aha der Landeshauptstadt.
Unterstützung erhält das Zentrum auch von AfD-Politikern. So äußerte sich der niedersächsische Bundestagsabgeordnete Dirk Brandes auf Facebook kritisch gegenüber der IG Metall und stellte das Zentrum als Alternative dar, die sich auf den Arbeitsplatz und nicht auf grüne Ideologie konzentriere. Die IG Metall widersprach Berichten über eine Austrittswelle bei VW und betonte, dass der Organisationsgrad seit Jahren konstant über 90 Prozent liege.

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