LONDON (IT BOLTWISE) – Die BaFin überwacht ab dem 29. Juli 2026 den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Banken und Versicherungen. Ab dem 2. August 2026 treten neue Transparenzpflichten in Kraft, etwa für die Kennzeichnung von Chatbots. Unternehmen müssen zudem verbotene KI-Praktiken vermeiden und Hochrisiko-Systeme korrekt klassifizieren. Bei schweren Verstößen sind Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des Jahresumsatzes möglich.

Die Aufsicht im Finanzsektor bekommt mit der neuen KI-Regel-Phase eine deutlich schärfere Kontrollschiene. Seit dem 29. Juli 2026 kontrolliert die BaFin den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Banken und Versicherungen. Der Ausgangspunkt ist das EU-KI-Gesetz in Verbindung mit dem nationalen KI-MIG, das der Behörde zusätzliche Überwachungsbefugnisse gibt. Für die Praxis bedeutet das: KI-Funktionen, die bislang oft als „Werkzeug“ behandelt wurden, geraten nun stärker in den Fokus von Transparenz, Verboten und organisatorischer Nachweisführung.
Technisch betrachtet geht es nicht nur um die Modellqualität, sondern um die Einbettung der KI in konkrete Prozesse. BaFin und Aufsichtspraxis adressieren dabei vor allem drei Bausteine: die Transparenz der Systeme, die Verhinderung verbotener Praktiken sowie die KI-Kompetenz der Mitarbeiter in Finanzinstituten. Besonders anschaulich wird das an der geplanten Vorgehensweise bei Chatbots, Risikobewertungstools und Bonitätsprüfungen. Wenn ein Chatbot etwa mit Kunden interagiert, muss er in der Kommunikation als KI erkennbar sein; bei Risikomodellen und Bonitätssystemen kommt hinzu, dass die Anwendung und ihr Zweck belegbar sein müssen.
Der Zeitplan verteilt die Anforderungen in mehreren Schritten, wodurch sich Umstellungen organisatorisch „stückeln“ lassen, aber nicht aufschieben. Ab dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten, darunter die Kennzeichnung von Chatbots gegenüber Kunden. Schon vorher waren bestimmte verbotene KI-Praktiken untersagt, etwa das Sammeln sensibler Daten für Profiling-Zwecke in bestimmten Konstellationen (seit dem 2. Februar 2025). Für den Markt besonders relevant ist auch die nächste Stufe: Ab dem 2. Dezember 2027 soll eine spezielle Aufsicht für Hochrisiko-KI-Systeme greifen, unter anderem in Bereichen wie Technologien für Versicherungsprämien und Kreditscores.
Damit sind die „klassischen“ Stolperstellen in der Compliance klar benannt, denn die Einstufung in Risikoklassen entscheidet häufig über den Umfang der Pflichten. In der Umsetzung sorgt oft genau diese Phase für Unsicherheit: Welche Systemkomponenten gelten als Hochrisiko, und wie dokumentiert man die Zweckbindung sowie die Daten- und Bewertungslogik so, dass sie im Prüfkontext standhalten? BaFin macht als Zielbild deutlich, dass der Schutz von Grundrechten und der faire Zugang zu Finanzdienstleistungen im Mittelpunkt stehen. Mark Branson, Präsident der BaFin, bringt das mit Blick auf den Auftrag wie folgt auf den Punkt: „Unser Ziel ist der Schutz von Grundrechten und der faire Zugang zu Finanzdienstleistungen.“
Ökonomisch ist die Botschaft ebenso eindeutig: Bei schwerwiegenden Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des Jahresumsatzes. Diese Größenordnung wirkt auf viele Institute nicht nur abschreckend, sondern verändert die internen Prioritäten bei Modellfreigaben, Dokumentationszyklen und Kontrollmechanismen. Wer KI in produktiven Workflows einsetzt, muss deshalb schneller als bisher von der reinen „Test-funktioniert“-Logik wegkommen und sich stärker auf Nachweisbarkeit, Regelkonformität und Governance verlassen. Gleichzeitig betont die Aufsicht, dass sie nicht ausschließlich auf Strafandrohung setzt.
Für Innovationen spielt deshalb die kontrollierte Experimentierumgebung eine Rolle. BaFin und BNetzA nutzen sogenannte Regulatory Sandboxes und spezielle KI-Servicedesks, um neue Anwendungen testen zu können, ohne direkt in ein Verstoßszenario zu laufen. Das ist für Teams mit ambitionierten KI-Roadmaps relevant, weil die Prüfpfade dadurch planbarer werden können, etwa bei der Frage, wie ein System technisch und prozessual beschrieben werden muss, um die Einstufung und die Transparenzpflichten korrekt zu erfüllen. In der Praxis kann das den Aufwand reduzieren, der entsteht, wenn ein Projekt erst kurz vor dem Go-live im Prüfkontext „zurück auf Los“ muss.
Wichtig ist auch die Zuständigkeitslogik, die der Aufsicht im Hintergrund eine klare Struktur gibt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernimmt demnach die zentrale Marktüberwachung für KI in Bereichen wie Personalwesen, kritische Infrastruktur und Bildung, während die BaFin die alleinige Aufsicht über den Finanzsektor behält. Daneben zeigt sich bereits jetzt, dass die Vorbereitung nicht bei null beginnt: Bereits im Dezember 2025 hatte die BaFin die Branche mit einem KI-Leitfaden auf die anstehenden Änderungen vorbereitet. Für Finanzhäuser ergibt sich daraus eine klare Handlungslogik: Systeme müssen nicht nur technisch funktionieren, sondern in ihren Rollen, Datenflüssen und Kommunikationsmustern nachvollziehbar sein.
Für Führungsebenen heißt das: KI-Initiativen müssen stärker als Teil der Gesamt-Governance behandelt werden. Wer Transparenzpflichten und Verbotstatbestände ernst nimmt, braucht belastbare Klassifizierungsprozesse, dokumentierte Prüf- und Freigabeschritte sowie Schulungen, die über „Toolwissen“ hinausgehen. Denn selbst die beste Regelung hilft wenig, wenn Fachbereiche den Zweck, die Grenzen und die Pflichten im Alltag nicht sicher umsetzen. Die nächsten Monate werden zeigen, wie Institute die Umstellung auf die neue Aufsichtswelt organisatorisch „glattziehen“ und wie schnell sie bei Hochrisiko-Systemen die nötige Sicherheit in der Einstufung erreichen.
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