BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-KI-Verordnung vorgestellt. Mit der Bundesnetzagentur als zentraler Koordinator sollen klare Zuständigkeiten geschaffen und Innovationen gefördert werden. Unternehmen stehen vor neuen Herausforderungen, da sie ihre KI-Systeme in vier Risikostufen einordnen müssen.

Die Bundesregierung hat einen bedeutenden Schritt zur Umsetzung der EU-KI-Verordnung unternommen, indem sie einen neuen Gesetzentwurf vorgestellt hat. Dieser Entwurf konkretisiert die abstrakten Vorgaben des EU AI Acts und schafft klare Zuständigkeiten. Die Bundesnetzagentur in Bonn wird zur zentralen Marktüberwachungsbehörde und Koordinationsstelle ernannt, was eine wesentliche Neuerung darstellt. Unternehmen, die Künstliche Intelligenz entwickeln oder nutzen, müssen sich nun auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen.
Ein zentrales Element des neuen Gesetzes ist die Einführung einer risikobasierten Klassifizierung von KI-Systemen. Diese werden in vier Risikostufen eingeteilt, die von unannehmbarem bis minimalem Risiko reichen. Systeme mit unannehmbarem Risiko, wie staatliches Social Scoring, sind verboten. Hochrisiko-KI, die in kritischen Infrastrukturen oder im Finanzsektor eingesetzt wird, unterliegt strengen Auflagen. Unternehmen müssen hier ein robustes Risikomanagement und eine lückenlose technische Dokumentation sicherstellen.
Die Bundesnetzagentur wird nicht nur als Kontrollinstanz fungieren, sondern auch die Innovationsförderung im Bereich der Künstlichen Intelligenz vorantreiben. Geplant ist die Einrichtung von KI-Reallaboren, in denen Unternehmen ihre Systeme unter realen Bedingungen testen können. Diese Testumgebungen sollen eine Brücke zwischen Regulierung und Praxis schlagen und die Konformität der Systeme sicherstellen.
Für Unternehmen bedeutet die neue Gesetzgebung einen erhöhten Handlungsdruck. Sie müssen ihre KI-Anwendungen vollständig erfassen und in die entsprechenden Risikokategorien einordnen. Zudem sind interne Compliance-Strukturen zu überprüfen und anzupassen. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu erheblichen Sanktionen führen, darunter Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Der Gesetzesentwurf wird nun in den parlamentarischen Beratungen weiter diskutiert. Ein Inkrafttreten bis 2026 ist wahrscheinlich, da die EU-Verordnung ab August 2026 voll anwendbar wird. Unternehmen sind daher gefordert, Künstliche Intelligenz als regulierten Bestandteil ihrer Wertschöpfung zu verstehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
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