BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – In einem bedeutenden Schritt zur Bekämpfung von Steuerbetrug plant das Bundesfinanzministerium unter der Leitung von Lars Klingbeil eine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchführungsbelege und Rechnungen auf zehn Jahre. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Ermittlungsmöglichkeiten bei Steuervergehen zu verbessern und insbesondere Cum-Cum-Geschäfte effektiver zu verfolgen.
Die geplante Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchführungsbelege und Rechnungen auf zehn Jahre durch das Bundesfinanzministerium markiert einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen Steuerbetrug. Diese Maßnahme, die von verschiedenen Verbänden begrüßt wird, soll die Verfolgung von Cum-Cum-Geschäften erleichtern, bei denen ausländische Akteure unberechtigterweise die Erstattung der Kapitalertragsteuer beantragten und der Allgemeinheit erheblichen finanziellen Schaden zufügten.
Unter der Führung von Lars Klingbeil plant das Ministerium zudem die Einführung neuer Instrumente zur Ermittlung von Steuerhinterziehung und verwandten Finanzvergehen. Die automatisierte Datenanalyse soll dabei helfen, effizienter gegen Schwarzarbeit vorzugehen. Diese technologischen Fortschritte ermöglichen es Bund und Ländern, bestehende Regelungen weiter zu optimieren und die Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern.
Die geplanten Maßnahmen heben sich deutlich von der Politik des früheren Finanzministers Christian Lindner ab, der im Rahmen des Bürokratieabbaus die Aufbewahrungsfristen auf acht Jahre reduziert hatte. Diese Rücknahme wird von verschiedenen Verbänden unterstützt, die sich gegen Steuerhinterziehung stark machen und die Verlängerung der Fristen als notwendig erachten, um steuerliches Fehlverhalten konsequenter zu verfolgen.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Bekämpfung von Cum-Cum-Geschäften, die durch die längeren Aufbewahrungsfristen genauer verfolgt werden können. Diese Transaktionen haben der Allgemeinheit erheblichen finanziellen Schaden zugefügt, indem ausländische Akteure unberechtigterweise die Erstattung der Kapitalertragsteuer beantragten.
Klingbeil sieht den Vorstoß als unerlässlichen Teil der Steuerpolitik, um die finanziellen Mittel und die Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern. Die geplanten Maßnahmen sollen nicht nur die Verfolgung von Steuerbetrug verbessern, sondern auch die Effizienz der Steuerverwaltung insgesamt steigern.
Durch die Einführung neuer Technologien und die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen wird erwartet, dass die Ermittlungsmöglichkeiten im Kampf gegen Steuerbetrug erheblich verbessert werden. Dies könnte auch als Signal an andere Länder dienen, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen, um die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Steuervergehen zu stärken.
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