BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die deutsche Bundesregierung hat eine historische Neuverschuldung beschlossen, um strategische Zukunftsausgaben zu finanzieren. Diese Entscheidung fällt in eine Zeit, in der sowohl sicherheits- als auch wirtschaftspolitische Herausforderungen bewältigt werden müssen.
Die Bundesregierung hat eine grundlegende Neuausrichtung der Haushaltspolitik beschlossen, die auf eine beispiellose Neuverschuldung setzt, um strategische Zukunftsausgaben zu finanzieren. Angesichts der aktuellen sicherheits- und wirtschaftspolitischen Herausforderungen plant der Bund eine Kreditaufnahme von rund 143 Milliarden Euro allein in diesem Jahr. Diese Summe umfasst 82 Milliarden Euro im Kernhaushalt, 37,2 Milliarden Euro für das neue Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) sowie 24 Milliarden Euro für das Sondervermögen Bundeswehr.
Bis 2029 sollen die jährlichen Neuschulden auf über 185 Milliarden Euro ansteigen. Diese Maßnahmen werden durch eine neue verfassungsrechtliche Grundlage ermöglicht, die im Artikel 143h des Grundgesetzes verankert ist. Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV), betont, dass die Mittel zielgerichtet eingesetzt werden müssen, um Fortschritte beim Klimaschutz im Gebäudebestand zu erzielen.
Ein zentraler Bestandteil der Investitionen ist das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK), das allein 27 Milliarden Euro bereitstellt. Für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen sind im Wirtschaftsplan des SVIK für 2025 rund 327 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel sollen unter anderem in Programme für Investitionen in den Wohnungsbau und die Eigentumsförderung fließen.
Ein weiterer wichtiger Bereich ist der Klima- und Transformationsfonds (KTF), für den bis 2045 insgesamt 100 Milliarden Euro eingeplant sind. Bereits in diesem Jahr sollen 36,6 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Die zentralen Investitionsfelder für die Mittel des KTF im Jahr 2025 umfassen die Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Energiekostenentlastung für Verbraucher und den Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Der größte Posten ist der Klimaschutz im Gebäudebereich mit 16,5 Milliarden Euro, wovon 15,3 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgesehen sind. Die genaue Ausgestaltung der BEG hängt jedoch von einer angekündigten Umgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab.
Ein Problem bleibt jedoch bestehen: In der Vergangenheit konnten bereitgestellte Fördergelder häufig nicht vollständig abgerufen werden. So lag die Mittelabflussquote des KFT im Jahr 2023 bei lediglich 56 Prozent. Der VDIV fordert daher eine dringend notwendige Konkretisierung der Förderpolitik, um einen schnelleren und effizienteren Mitteleinsatz zu gewährleisten.
Die Bundesregierung steht vor der Herausforderung, die ambitionierten Pläne in die Tat umzusetzen. Es bedarf planbarer und langfristig ausgerichteter Finanzierungsmaßnahmen, um die energetische Ertüchtigung und die Etablierung von E-Ladestationen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zu realisieren. Nur so können die Milliardeninvestitionen auch tatsächlich im Gebäudebestand ankommen.
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