MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht möglicherweise vor ihrer ersten großen Überarbeitung seit ihrer Einführung im Jahr 2018. Der Anlass sind vermehrte Beschwerden über die bürokratischen Hürden, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine betreffen.

Die Diskussion um eine mögliche Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat in den letzten Wochen an Fahrt aufgenommen. Axel Voss, ein prominenter EU-Parlamentarier, hat kürzlich Vorschläge für eine dreistufige Anpassung der Verordnung gemacht. Diese sieht eine vereinfachte ‘Mini-DSGVO’ für kleinere Organisationen, eine reguläre Version für mittelgroße Unternehmen und eine strengere ‘DSGVO Plus’ für Unternehmen vor, deren Geschäftsmodell stark auf der Verarbeitung personenbezogener Daten basiert.
Überraschend ist die Unterstützung dieser Idee durch den Datenschutzaktivisten Max Schrems, der bekannt für seine strikte Haltung gegenüber Datenschutzfragen ist. Diese Unterstützung könnte darauf hindeuten, dass eine differenzierte Herangehensweise an die DSGVO tatsächlich notwendig ist, um den unterschiedlichen Anforderungen der Unternehmen gerecht zu werden.
In einem Podcast des c’t Magazins diskutierten Holger Bleich und Joerg Heidrich mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann über die möglichen Auswirkungen dieser Reformvorschläge. Schwartmann, ein Experte für Medienrecht und Datenschutz, betonte die Notwendigkeit, die Bürokratie für kleinere Unternehmen zu reduzieren, ohne dabei die hohen Datenschutzstandards zu gefährden. Er warnte jedoch davor, die Datenschutzpflichten allein an der Unternehmensgröße festzumachen, da auch kleinere Organisationen mit sensiblen Daten umgehen müssen.
Ein weiteres Problem, das in der Diskussion hervorgehoben wurde, ist die uneinheitliche Anwendung der DSGVO durch die nationalen Datenschutzbehörden in Europa. Diese Inkonsistenz führt zu Rechtsunsicherheiten und erschwert es Unternehmen, die Vorschriften korrekt umzusetzen. Eine stärkere Harmonisierung der Aufsicht könnte hier Abhilfe schaffen, doch die Idee, die Aufsichtskompetenz an die EU-Kommission zu übertragen, stößt auf Skepsis.
In Deutschland wird ebenfalls über Änderungen diskutiert. Ein Vorschlag aus dem Sondierungspapier zur möglichen Koalitionsbildung von CDU/CSU und SPD sieht vor, die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für kleine Unternehmen zu lockern. Schwartmann kritisiert diesen Ansatz, da ein Datenschutzbeauftragter Unternehmen eher entlastet, indem er sie bei der Einhaltung der Vorschriften unterstützt.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die DSGVO-Reform zwar auf der Agenda steht, aber eine umfassende Überarbeitung unwahrscheinlich ist. Die Gefahr, dass sich die verschiedenen Interessengruppen in langwierigen Verhandlungen verfangen, ist groß. Wahrscheinlicher sind kleinere Anpassungen, die jedoch wichtige Erleichterungen für Unternehmen bringen könnten.

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