LEIPZIG / LONDON (IT BOLTWISE) –
Das Leipziger Unternehmen Spreadshirt hat erneut eine juristische Niederlage erlitten. Der Versuch, die Kombination aus dem Buchstaben “I” und einem roten Herz als geschützte Marke in der EU eintragen zu lassen, wurde vom Gericht der Europäischen Union abgelehnt. Diese Entscheidung bestätigt ein früheres Urteil des EU-Markenamts EUIPO, das die Unterscheidungskraft der Symbole in Frage stellte.
Spreadshirt hatte beantragt, drei sogenannte Positionsmarken zu registrieren, die das “I” und das Herzsymbol an bestimmten Stellen auf Kleidungsstücken zeigen sollten, darunter im linken Brustbereich, am Innenetikett und im Nackenbereich. Doch die Richter argumentierten, dass Verbraucher diese Symbole nicht als Markenzeichen wahrnehmen, sondern sie sofort als “I love” oder “Ich liebe” interpretieren.
Die Entscheidung des Gerichts in Luxemburg verdeutlicht, dass selbst eine spezifische Platzierung der Symbole auf Textilien nicht ausreicht, um die Produkte von anderen zu unterscheiden. Diese Sichtweise spiegelt die strengen Anforderungen wider, die an die Unterscheidungskraft von Marken in der EU gestellt werden.
Bereits in der Vergangenheit hatte Spreadshirt versucht, die Symbole ohne konkrete Positionierung als Marke eintragen zu lassen, was ebenfalls abgelehnt wurde. Diese wiederholten Rückschläge zeigen die Herausforderungen, denen Unternehmen gegenüberstehen, wenn sie versuchen, allgemein bekannte Symbole als Marken zu schützen.
Die Entscheidung hat weitreichende Implikationen für die Mode- und Textilindustrie, die häufig auf kreative Designs und Symbole setzt, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Experten argumentieren, dass Unternehmen innovative Wege finden müssen, um ihre Markenidentität zu stärken, ohne auf allgemein gebräuchliche Symbole zurückzugreifen.
In einem Markt, der zunehmend von Individualität und Markenbewusstsein geprägt ist, müssen Unternehmen ihre Strategien überdenken, um rechtliche Hürden zu überwinden und ihre Marken erfolgreich zu etablieren. Die Entscheidung des EU-Gerichts könnte als Präzedenzfall dienen und andere Unternehmen dazu veranlassen, ihre Markenanmeldungen sorgfältiger zu planen.
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