WASHINGTON / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein US-Gericht hat entschieden, dass Google trotz Monopolvorwürfen seinen Webbrowser Chrome nicht verkaufen muss. Die Entscheidung wird als Erfolg für Google gewertet, obwohl der Konzern einige Daten mit Konkurrenten teilen muss.

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In einem wegweisenden Urteil hat ein US-Gericht entschieden, dass Google nicht gezwungen werden muss, seinen Webbrowser Chrome oder das Betriebssystem Android zu verkaufen, obwohl der Konzern als Monopolist eingestuft wurde. Richter Amit Mehta in Washington argumentierte, dass die Forderungen der US-Regierung zu weit gingen. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Sieg für Google, das sich seit Jahren gegen Vorwürfe der Monopolbildung verteidigt.

Die Klage gegen Google wurde bereits 2020 eingereicht, am Ende der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump. Die Regierung hatte gehofft, durch eine Zerschlagung des Unternehmens mehr Wettbewerb zu schaffen. Doch Richter Mehta lehnte dies ab und erlaubte Google, weiterhin Vereinbarungen mit Unternehmen wie Apple und Mozilla zu treffen, um seine Dienste vorzuinstallieren. Diese Praxis, bei der Apple Milliarden Dollar für die Vorinstallation der Google-Suche auf iPhones erhält, bleibt somit bestehen.

Interessanterweise muss Google jedoch einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten wie Microsofts Bing und DuckDuckGo teilen. Dies betrifft Teile des Suchmaschinen-Index und Informationen zu Nutzerinteraktionen. Diese Maßnahme soll anderen Suchmaschinen und KI-Unternehmen wie OpenAI helfen, ihre Produkte zu verbessern. Die Entscheidung könnte langfristig den Wettbewerb im Bereich der Künstlichen Intelligenz fördern.

An der Börse wurde das Urteil positiv aufgenommen. Die Aktien von Googles Mutterkonzern Alphabet stiegen im nachbörslichen Handel um 6,7 Prozent, während auch Apple von der Entscheidung profitierte. Analysten sehen in dem Urteil einen Beweis dafür, dass sich für Google trotz der Monopolvorwürfe wenig ändern wird. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die erzwungene Datenfreigabe auf den Datenschutz und die Marktstellung von Google auswirken wird.

Die US-Regierung, vertreten durch Vize-Justizministerin Abigail Slater, betonte, dass die vom Gericht angeordneten Maßnahmen den Wettbewerb im Bereich der Künstlichen Intelligenz stärken könnten. Google hingegen äußerte Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf den Datenschutz. Der Konzern plant, gegen das Urteil Berufung einzulegen, um die Entscheidung im Monopolprozess anzufechten. Diese Entwicklungen könnten nur ein Zwischenschritt in einem langwierigen rechtlichen Kampf sein.

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Google behält Chrome trotz Monopolvorwurf
Google behält Chrome trotz Monopolvorwurf (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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