BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – In Deutschland stoßen Pläne für einen stärker ausgebauten Zugriff von Kranken- und Pflegekassen auf die elektronischen Patientenakten auf Widerstand. Hausärztinnen und Hausärzte warnen davor, dass damit das Vertrauen in die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschädigt werden könnte. Zentraler Streitpunkt ist, ob die nötigen Einwilligungen der Versicherten wirklich ausreichend transparent ausgestaltet sind. Der Gesetzesentwurf soll es den Kassen ermöglichen, Gesundheitsdaten für das Erkennen bestimmter Leiden und Risiken zu verarbeiten.

Die Debatte um die elektronischen Patientenakten (ePA) bekommt neue Spannung, weil sich der Fokus vom bloßen Speichern von Gesundheitsdaten hin zu konkreten Nutzungsrechten verlagert. Laut dem im Bundestag beratenen Entwurf für ein „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ sollen Kranken- und Pflegekassen künftig Informationen aus einer ePA verarbeiten dürfen, wenn die versicherte Person zustimmt. Damit steht weniger die Frage im Vordergrund, ob digitale Akten existieren, sondern wie eng der Zugriff an der Schnittstelle zwischen Versorgung, Krankenkassen und Forschung geführt werden soll.
Aus Sicht der niedergelassenen Medizin ist dabei vor allem die Einwilligung entscheidend. Markus Blumenthal-Beier, einer der zwei Vorsitzenden des Hausärzte- und Hausärzteverbands, argumentiert, ein Zugriff sei „ein Dammbruch“, der das Vertrauen in die Digitalisierung weiter schwächen könne. Er betont außerdem die Dynamik zwischen Arzt und Patient und fordert, dass es dabei „keinen Verhandlungsspielraum“ geben dürfe. Gleichzeitig kritisiert er die Annahme, die Einwilligung werde transparent und verständlich erfolgen: Ein Hinweis, der sich lediglich in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstecke, dürfe kein „Freifahrtschein“ sein, um in die intimsten Daten der Patienten zu schauen.
Technisch betrachtet knüpft der Entwurf an einen relativ klar definierten Verarbeitungszweck an: Die Kassen sollen die Daten nutzen dürfen, um bestimmte Leiden und Risiken zu erkennen. Genannt werden unter anderem seltene Erkrankungen, Krebs sowie schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder eine drohende Pflegebedürftigkeit. Auch die Frage, ob nach Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Anlass für eine Impfung besteht, soll in diesem Modell erkennbar werden. Das ist aus Versorgungssicht nachvollziehbar, weil daraus theoretisch gezieltere Präventions- und Versorgungsangebote abgeleitet werden können; aus Datenschutzsicht wächst jedoch die Relevanz von Transparenz, Granularität und Widerrufsmöglichkeiten, also wie präzise und nachvollziehbar die Einwilligung für die einzelnen Verarbeitungsziele ist.
Historisch ist die ePA-Entwicklung in Deutschland von einer dauernden Abwägung geprägt: Auf der einen Seite soll die digitale Akte die Versorgung verbessern, zum Beispiel durch bessere Informationsflüsse zwischen Hausarzt, Facharzt und Klinik. Auf der anderen Seite steigt mit jeder zusätzlichen Nutzungsquelle die Frage, wie sich Zweckbindung und Vertraulichkeit praktisch umsetzen lassen. Genau hier setzt der Konflikt an: Der Entwurf zielt nicht nur auf „Ärztinnen und Ärzte“ als Nutzergruppe, sondern erweitert die potenzielle Datenverarbeitung durch Kassen auch auf Prävention und Risikoerkennung. Damit verschiebt sich die Macht über Datenverwendungen ein Stück weit von der Behandlungssituation in Richtung Steuerungssystematik der Kostenträger.
Für den Markt und die Umsetzung bedeutet das: Sobald Krankenkassen solche Auswertungen anstoßen, brauchen Systeme und Prozesse für Einwilligungsmanagement, Protokollierung und Datenzugriff eine deutlich höhere Reife. Es reicht nicht, dass technisch eine Zustimmung existiert; entscheidend ist, ob die Einwilligung inhaltlich so gestaltet ist, dass Versicherte die Tragweite tatsächlich verstehen können. Dazu gehören nachvollziehbare Hinweise, dokumentierte Zustimmungsparameter und die Fähigkeit, Einwilligungen im Alltag nutzerfreundlich zu verwalten. In der Praxis wird außerdem relevant, wie sich die vorgesehenen Verarbeitungen operationalisieren lassen: Welche Datenfelder werden herangezogen, wie wird das „Erkennen bestimmter Leiden und Risiken“ technisch abgebildet, und wie wird verhindert, dass weitergehende Schlüsse aus denselben Daten entstehen.
Unternehmen in der Gesundheits-IT müssen sich auf genau diese Anforderungen einstellen, weil sich die ePA in Richtung eines sensiblen Datenökosystems entwickelt, in dem Einwilligungslogik und Governance zum Produktbestandteil werden. Auch Anbieter, die Anbindung, Interoperabilität oder Auswertungsdienste rund um die ePA realisieren, werden stärker nachweisen müssen, dass Zweckbindung und Transparenz im Betrieb konsistent bleiben. Während der Gesetzesrahmen zugleich Chancen für Forschung, Innovation und Versorgung eröffnen will, bleibt der politische Kernkonflikt: Wer darf was auf Basis welcher Zustimmung, und wie wird sichergestellt, dass der Vertrauensvorschuss in digitale Gesundheitsservices nicht durch intransparente Detailmechanik verloren geht.
Unterm Strich entscheidet sich die weitere Akzeptanz der ePA weniger an der Existenz der digitalen Akte als an der Ausgestaltung der Nutzung. Der aktuelle Entwurf liefert dafür zwar eine Zweckorientierung, macht aber den zentralen Punkt sichtbar, den die Hausärzte aus der Beziehungsebene heraus kritisieren: Einwilligungen müssen in der Sprache und im Layout der realen Nutzerentscheidung so klar sein, dass sie nicht „versteckt“ wirken. Sobald die Details im parlamentarischen Verlauf geschärft werden, wird sich zeigen, ob der Gesetzesentwurf Vertrauen aufbaut – oder ob er genau jene Skepsis verstärkt, vor der Markus Blumenthal-Beier warnt.
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