LONDON (IT BOLTWISE) – Der Mai brachte für den E-Commerce-Sektor zahlreiche Herausforderungen mit sich, die sowohl rechtlicher als auch technologischer Natur waren. Die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) hat die ersten Abmahnungen zur Folge, während Plattformen wie Amazon und Ebay die Pflichten für Händler:innen verschärfen. Gleichzeitig sorgt die zunehmende Integration von Künstlicher Intelligenz für Unsicherheit und Anpassungsdruck.
Der Mai war ein Monat voller Herausforderungen für den E-Commerce-Sektor. Die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) hat die ersten Abmahnungen zur Folge, die insbesondere auf fehlende Herstellerangaben abzielen. Diese Entwicklung war absehbar, da das deutsche Abmahnwesen bekannt für seine strengen Anforderungen ist. Neben der GPSR sorgen auch altbekannte Themen wie der Grundpreis weiterhin für juristische Auseinandersetzungen. Ein kleiner Formfehler kann schnell zu einer kostspieligen Abmahnung führen.
Ein weiteres Beispiel für die Komplexität des deutschen Abmahnwesens ist der Fall eines Händlers, der einen Restposten als „gebraucht“ deklarierte. Das Gericht entschied jedoch, dass ein unbenutzter Artikel nicht als gebraucht gelten kann. Solche Entscheidungen verdeutlichen die Unsicherheiten, mit denen Händler:innen konfrontiert sind.
Eine positive Nachricht für den E-Commerce ist das Verbot neuer Abmahnungen durch den Ido-Verband, der für massenhaften Abmahnmissbrauch bekannt ist. Dennoch bleibt die Frage, wie mit alten Unterlassungserklärungen umgegangen wird. Ein aktuelles Urteil erlaubt es Händler:innen, diese zu kündigen, was einen wichtigen Sieg gegen die Abmahnvergangenheit darstellt.
Auch auf europäischer Ebene gibt es Neuerungen: Die EU-Mehrwertsteuerregelung soll für mehr Einheitlichkeit sorgen, bringt jedoch zusätzlichen Umstellungsaufwand mit sich. Ebay-Händler:innen mussten sich zudem mit der Einführung und dem Rückzug der Pflicht zur Bestätigung der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer auseinandersetzen, was für Verwirrung sorgte.
Der Versanddienstleister DHL sorgte ebenfalls für Aufregung, indem er neue Versandbedingungen ankündigte, die Änderungen bei Haftung und Laufzeiten mit sich bringen. Besonders umstritten ist der GoGreen-Plus-Aufschlag, der automatisch berechnet wird, wenn Händler:innen nicht aktiv widersprechen. Diese Praxis wird von vielen als Greenwashing kritisiert.
Parallel dazu verändert Google die Spielregeln im E-Commerce, indem es mit neuen KI-gestützten Funktionen die Nutzerführung übernimmt. Dies führt zu einem Rückgang der Sichtbarkeit und Klickraten vieler Online-Shops. Google plant zudem, die KI künftig den gesamten Kaufprozess steuern zu lassen, was den Wettbewerb im digitalen Handel weiter verschärfen könnte.
Insgesamt zeigt der Mai, dass sich der E-Commerce in einem ständigen Wandel befindet, der von rechtlichen, technologischen und marktbezogenen Herausforderungen geprägt ist. Händler:innen müssen sich kontinuierlich anpassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und die neuen Anforderungen zu erfüllen.
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