BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Eine massive Klagewelle rollt durch die europäische Hotelbranche: Über 10.000 Hotels haben sich zusammengeschlossen, um gegen die Buchungsplattform Booking.com vorzugehen. Der Vorwurf: Die umstrittenen Bestpreisklauseln, die den Hotels untersagen, auf anderen Plattformen oder ihren eigenen Webseiten günstigere Preise anzubieten, hätten den Wettbewerb erheblich eingeschränkt. Unterstützt von der Hotelallianz Hotrec und mehr als 30 nationalen Verbänden, darunter der Hotelverband Deutschland (IHA), könnte dieser Fall zu einem der bedeutendsten Rechtsstreitigkeiten der Branche werden.
Die europäische Hotelbranche steht vor einem bedeutenden Rechtsstreit, der die Wettbewerbsfreiheit im digitalen Zeitalter auf die Probe stellt. Über 10.000 Hotels haben sich gegen die Buchungsplattform Booking.com zusammengeschlossen, um Schadenersatz für die durch Bestpreisklauseln erlittenen Verluste zu fordern. Diese Klauseln verpflichteten die Hotels, auf keiner anderen Plattform, einschließlich ihrer eigenen Webseiten, günstigere Preise anzubieten als auf Booking.com. Diese Praxis, so die Hotelvertretungen, habe die unternehmerische Freiheit erheblich eingeschränkt und den Wettbewerb verzerrt.
Die Klage wird von der Stiftung Hotel Claims Alliance koordiniert und von der Hotelallianz Hotrec sowie mehr als 30 nationalen Verbänden unterstützt. Alessandro Nucara von Federalberghi betont die Notwendigkeit eines geschlossenen Auftretens der Hotelbranche, um die erlittenen Schäden geltend zu machen. Die Hotels argumentieren, dass die Bestpreisklauseln ihre Fähigkeit, direkt mit Kunden zu konkurrieren, erheblich eingeschränkt haben, was zu finanziellen Verlusten führte.
Booking.com bestreitet die Vorwürfe und gibt an, keine offizielle Klage erhalten zu haben. Das Unternehmen widerspricht den rechtlichen Grundannahmen der Verbände und verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2024, das Preisbindungsklauseln als potenziellen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht ansieht. Die endgültige Klärung liegt jedoch bei einem Gericht in Amsterdam.
Bereits 2013 hatte das Bundeskartellamt in Deutschland ähnliche Klauseln bei anderen Plattformen wie HRS und Expedia abgelehnt. Dieses frühe Eingreifen der deutschen Behörden führte zu einem neuen Wettbewerbsumfeld und einer größeren Vielfalt im Tourismussektor des Landes. Norbert Kunz vom Deutschen Tourismusverband begrüßte diesen Wandel im Sinne von günstigeren Preisen und einer gesteigerten Angebotsvielfalt.
Die Marktdominanz großer Plattformen bleibt jedoch ein fortwährendes Streitthema. Mit einem Marktanteil von 71 Prozent bei Online-Reisebüros (OTAs) ist Booking.com ein dominanter Akteur, dessen Praktiken nun auf den Prüfstand gestellt werden. Die Klage könnte weitreichende Auswirkungen auf die Branche haben und die Art und Weise, wie Online-Buchungsplattformen mit Hotels interagieren, grundlegend verändern.
Die Zukunft der Bestpreisklauseln und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb im digitalen Zeitalter bleiben ungewiss. Während die Hotels auf eine rechtliche Klärung hoffen, könnte dieser Fall als Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten in anderen Branchen dienen. Die Entscheidung könnte nicht nur die Hotelbranche, sondern auch andere Sektoren beeinflussen, die von ähnlichen Vertragsklauseln betroffen sind.

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