BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundesregierung plant eine bedeutende Anpassung des Lieferkettengesetzes, um die Berichtspflichten für Unternehmen zu reduzieren. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Harmonisierung mit EU-Vorgaben zu fördern und gleichzeitig die Bürokratie zu verringern. Trotz der Kritik von Menschenrechtsexperten wird dieser Schritt als notwendig erachtet, um doppelte Berichtspflichten zu vermeiden.

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Die Bundesregierung hat kürzlich eine bedeutende Anpassung des Lieferkettengesetzes beschlossen, die darauf abzielt, die Berichtspflichten für Unternehmen erheblich zu reduzieren. Diese Änderung wird als ein Schritt zur Harmonisierung mit den EU-Vorgaben betrachtet, um unnötige doppelte Berichtspflichten zu vermeiden. Unternehmen sollen künftig nur noch bei schwerwiegenden Verstößen gegen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten mit Sanktionen rechnen müssen.

Diese Anpassungen sind Teil der Bemühungen der Bundesregierung, die Bürokratie abzubauen und gleichzeitig die Verpflichtungen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Die Diskussionen auf EU-Ebene über eine Reform der Richtlinie laufen derzeit, und die geplante Entschärfung führt zu kontroversen Reaktionen. Während Vertreter der Wirtschaft die Entscheidung begrüßen, äußern Menschenrechtsexperten Bedenken.

Armin Paasch von Misereor sieht in der Neuregelung einen Rückschritt beim Menschenrechtsschutz. Auch die Grünen kritisieren die Änderungen als Verwässerung bisheriger Regeln im Bereich der Lieferkettensorgfalt. Dennoch verteidigt Arbeitsministerin Bärbel Bas die Neuregelung als ausgewogene Entlastung für Unternehmen und betont, dass der Einsatz gegen negative Arbeitsbedingungen global weitergeführt wird.

Die Harmonisierung mit den EU-Vorgaben ist ein zentraler Aspekt der Anpassungen. Das bestehende nationale Lieferkettengesetz bleibt vorerst in Kraft, bis die europäische Lieferkettenrichtlinie ihre Nachfolge antritt. Diese Entwicklung könnte langfristig zu einer einheitlicheren Regelung innerhalb der EU führen, was sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringt.

Insgesamt zeigt sich, dass die Anpassungen des Lieferkettengesetzes ein Balanceakt zwischen der Entlastung der Unternehmen und dem Schutz der Menschenrechte darstellen. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die Diskussionen auf EU-Ebene entwickeln und welche Auswirkungen die Neuregelungen auf die Praxis haben werden.

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Lieferkettengesetz: Neue Anpassungen zur Entlastung der Unternehmen
Lieferkettengesetz: Neue Anpassungen zur Entlastung der Unternehmen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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