BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – In der deutschen Landwirtschaft bleibt der gesetzliche Mindestlohn ohne Ausnahmen bestehen, auch für Saisonkräfte. Diese Entscheidung des Bundesagrarministeriums hat weitreichende Auswirkungen auf die Branche, die sich mit steigenden Kosten und wirtschaftlichem Druck konfrontiert sieht.

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Die Entscheidung des Bundesagrarministeriums, keine Ausnahmen beim Mindestlohn für Saisonkräfte in der Landwirtschaft zuzulassen, sorgt für Diskussionen in der Branche. Diese Maßnahme basiert auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, der sicherstellt, dass der Mindestlohn als gesetzlich festgelegtes Minimum für alle Beschäftigungsverhältnisse gilt. Diese Klarstellung wurde notwendig, nachdem der Bauernverband vorgeschlagen hatte, den Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte auf 80 Prozent zu senken, was jedoch vom Bundesarbeitsministerium als unzulässig zurückgewiesen wurde.

Bundesminister Alois Rainer hat sich offen gegenüber den Forderungen der Branche gezeigt und eine Überprüfung der Möglichkeiten initiiert. Er betonte, dass viele landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere im arbeitsintensiven Obst- und Gemüseanbau, unter großem wirtschaftlichem Druck stünden. Um die Betriebe zu entlasten, sollen Maßnahmen wie die Reduzierung von Bürokratiekosten, die Senkung der Stromsteuer und erneute Entlastungen beim Agrardiesel ergriffen werden.

Die geplante schrittweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 Euro pro Stunde bis 2027 stellt viele landwirtschaftliche Betriebe vor Herausforderungen. Diese Erhöhung könnte die Produktionskosten weiter in die Höhe treiben, was insbesondere kleinere Betriebe in ihrer Existenz bedrohen könnte. Experten warnen davor, dass ohne entsprechende Unterstützungsmaßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft gefährdet sein könnte.

Die Diskussion um den Mindestlohn in der Landwirtschaft ist nicht neu. Bereits in der Vergangenheit gab es immer wieder Forderungen nach Ausnahmeregelungen, um die besonderen Bedingungen in der Landwirtschaft zu berücksichtigen. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen solche Ausnahmen nicht zu, was die Branche zwingt, sich an die allgemeinen Regelungen zu halten.

Ein weiterer Aspekt, der in der Diskussion oft übersehen wird, ist die Bedeutung der Saisonkräfte für die Landwirtschaft. Diese Arbeitskräfte sind unverzichtbar für die Ernte und andere arbeitsintensive Tätigkeiten. Ohne sie wäre die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln kaum aufrechtzuerhalten. Daher ist es umso wichtiger, dass die Politik Lösungen findet, um die Betriebe zu unterstützen, ohne die Rechte der Arbeitnehmer zu beschneiden.

Insgesamt zeigt sich, dass die Landwirtschaft vor großen Herausforderungen steht. Die Kombination aus steigenden Lohnkosten, bürokratischen Hürden und dem Druck, nachhaltig und umweltfreundlich zu produzieren, erfordert innovative Ansätze und eine enge Zusammenarbeit zwischen Politik und Wirtschaft. Nur so kann eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Lebensmittelversorgung aus heimischer Produktion gewährleistet werden.

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Mindestlohn in der Landwirtschaft: Keine Ausnahmen für Saisonkräfte
Mindestlohn in der Landwirtschaft: Keine Ausnahmen für Saisonkräfte (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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