BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundesregierung hat neue Regelungen für Umweltaussagen in der Werbung beschlossen, die mehr Transparenz und Verbraucherschutz bieten sollen. Unternehmen müssen künftig ihre Umweltversprechen mit Belegen untermauern, um irreführende Angaben zu vermeiden. Diese Maßnahmen sollen nicht nur den Verbrauchern zugutekommen, sondern auch redlichen Unternehmen helfen, sich durch transparente Kommunikation zu profilieren.

Die Bundesregierung hat kürzlich neue Regelungen für Umweltaussagen in der Werbung verabschiedet, die darauf abzielen, die Transparenz zu erhöhen und Verbraucher vor irreführenden Angaben zu schützen. Diese neuen Vorschriften verlangen von Unternehmen, dass sie ihre Behauptungen über Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit mit entsprechenden Belegen untermauern. Dies ist ein bedeutender Schritt zur Umsetzung von EU-Recht und soll sicherstellen, dass Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können.
Ein zentraler Aspekt der neuen Regelungen ist die Differenzierung von Umweltaussagen. Unternehmen dürfen nicht mehr pauschal für ein gesamtes Produkt werben, wenn die umweltfreundlichen Eigenschaften nur für einen Teil des Produkts gelten. Beispielsweise müssen Aussagen wie “unsere Verpackungen sind bis 2030 vollständig recyclingfähig” durch einen realistischen und öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan begleitet werden. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Verbraucher durch ungenaue oder übertriebene Behauptungen in die Irre geführt werden.
Besonders strenge Vorschriften betreffen künftig Aussagen zum CO2-Ausstoß. Produkte dürfen nicht mehr als “klimaneutral” beworben werden, wenn diese Neutralität lediglich durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten erreicht wird. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Unternehmen echte Anstrengungen zur Reduzierung ihres CO2-Fußabdrucks unternehmen, anstatt sich auf Zertifikate zu verlassen, die oft als einfacher Ausweg angesehen werden.
Zusätzlich wird der Umgang mit Nachhaltigkeitssiegeln neu reguliert. Selbstzertifizierte Siegel, die soziale oder ökologische Merkmale hervorheben, werden abgeschafft. Künftig müssen solche Siegel von staatlichen Institutionen festgelegt oder durch Zertifizierungssysteme mit externer Überprüfung abgesichert werden. Diese Maßnahme soll die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln erhöhen und Verbrauchern eine verlässliche Orientierung bieten.
Ministerin Stefanie Hubig von der SPD betont, dass belegte Umweltaussagen im Interesse der Verbraucher liegen. Diese sollen auf fundierter Basis Kaufentscheidungen treffen können. Auch für redliche Unternehmen seien diese Maßnahmen vorteilhaft, da sie mit transparenten Angaben bei den Kunden punkten können. Die neuen Regelungen bieten somit sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen klare Vorteile und tragen zu einem faireren Marktumfeld bei.

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