LONDON (IT BOLTWISE) – Die verlängerte Registrierungsfrist für die NIS2-Richtlinie ist am 31. Juli abgelaufen. Nur rund 11.500 von etwa 29.500 betroffenen Unternehmen haben sich beim BSI registriert, viele erfüllten den Tatbestand damit bereits jetzt. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an IT-Personal deutlich, weil der BSI-Katalog C5:2026 die Personalsicherheit erweitert. Ab September 2026 kommen zudem neue Meldepflichten aus dem EU Cyber Resilience Act auf die Unternehmen zu.

NIS2-Frist abgelaufen: 18.000 Unternehmen drohen Bußgelder
NIS2-Frist abgelaufen: 18.000 Unternehmen drohen Bußgelder (Foto: IT BOLTWISE)
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Mit dem Ablauf der verlängerten Registrierungsfrist am 31. Juli verschiebt sich der Fokus vieler Unternehmen schlagartig von „Compliance-Projekt“ zu „Umsetzungsnotfall“. Laut vorliegender Angaben haben sich nur etwa 11.500 der rund 29.500 betroffenen Unternehmen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registriert. Für die übrigen Firmen bedeutet das nicht nur bürokratischen Rückstand, sondern sie erfüllen bereits jetzt einen Bußgeldtatbestand – und müssen zugleich nachweisen können, dass Sicherheit und Organisation im Tagesgeschäft wirklich greifen.

Technisch und organisatorisch wird die Lage zusätzlich dadurch verschärft, dass die NIS2-Richtlinie seit dem 6. Dezember 2025 in Deutschland gilt und 18 Sektoren adressiert. Die Sanktionen sind dabei ausdrücklich hoch angesetzt: Besonders wichtige Einrichtungen müssen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes einkalkulieren, während wichtige Einrichtungen bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent treffen können. Ein zentraler Punkt ist zudem die persönliche Haftung der Geschäftsführung für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen – das verändert die interne Entscheidungslogik, weil Verantwortlichkeiten nicht mehr nur in der IT versinken dürfen.

Das BSI treibt parallel die Detailanforderungen weiter nach oben: Im April hat das Amt mit dem aktualisierten Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5:2026) die Vorgaben für IT-Personal deutlich erweitert. Insgesamt umfasst der Katalog 168 Kriterien; besonders relevant ist der ausgeweitete Bereich Personalsicherheit. Für Cloud-Anbieter bedeutet das konkret, dass künftig alle Rollen identifiziert werden müssen, die auf Kundendaten zugreifen können. Vor jeder Einstellung werden deshalb umfassende Prüfungen von Kompetenz und Integrität verlangt – angefangen bei Identitätskontrollen und Lebenslauf-Checks bis hin zu Führungszeugnissen und Bonitätsprüfungen. Damit koppelt sich Cloud-Security stärker an HR-Prozesse und an die Frage, wie Unternehmen Zugriffsrechte im Betrieb mit personellen Garantien abgleichen.

Der regulatorische Druck kommt aber nicht im luftleeren Raum an. In vielen Organisationen steht dem Bedarf an Cybersicherheits-Expertise ein angespannter Arbeitsmarkt gegenüber: Branchenanalysen zufolge spüren über drei Viertel der Unternehmen einen Fachkräftemangel. Für Österreich werden dabei rund 155.000 fehlende Fachkräfte über alle Branchen hinweg genannt – mit unmittelbaren Folgen, etwa wenn mehr als die Hälfte der betroffenen Betriebe Umsatzeinbußen meldet oder Projekte stärker herunterfährt. In der Praxis führt das häufig zu Lücken bei Basismaßnahmen wie Multi-Faktor-Authentisierung (MFA) oder Endpoint Detection and Response (EDR), und genau diese Lücke ist für Angreifer attraktiv: Laut den genannten Angaben werden rund 37 Prozent der Cyber-Schäden abgelehnt, häufig mit dem Hinweis, dass MFA fehlte.

Um diese Lücke zu schließen, rücken Weiterbildung und Quereinstiege stärker in den Fokus. Der Markt kennt hierfür bereits etablierte Zertifizierungen mit klarer Ausrichtung auf Rollen: CompTIA Security+ für Grundlagen in Netzwerksicherheit und Kryptografie, CySA+ (Cybersecurity Analyst) für Sicherheitsoperationen und Incident Response sowie Qualifikationen als IT-Security-Beauftragter nach TÜV-Standards. Ergänzend werden Zertifizierungen für ISO/IEC 27001 und BSI IT-Grundschutz als Einstieg in die Steuerung von Informationssicherheits-Managementsystemen (ISMS) genannt; auch organisatorische Methoden wie ITIL oder PRINCE2 gewinnen, weil Sicherheitsstrategien sonst nur als technische Folie existieren. Für Unternehmen ist das weniger „Nice to have“, sondern eine notwendige Antwort auf ein Compliance-Portfolio, das sich aus NIS2, dem Digitaler-Dienste-Gesetz und der DORA-Verordnung speist.

Weniger sichtbar, aber in der operativen Wirkung ebenso entscheidend: Die nächste Hürde steht bereits vor der Tür. Ab dem 11. September 2026 greifen die Meldepflichten des EU Cyber Resilience Act (CRA), und ENISA stellt hierfür bereits Selbsttests bereit, um Sicherheitslücken und unklare Zuständigkeiten offenzulegen. Besonders herausfordernd ist dabei die geforderte Prozessreife innerhalb enger Zeitfenster, etwa für Erstmeldungen binnen 24 Stunden bei Vorfällen. Wer hier erst spät anfängt, riskiert nicht nur formale Verzögerungen, sondern auch Chaos bei Incident-Erkennung, Klassifizierung und Kommunikation. Für IT- und Compliance-Verantwortliche heißt das: Jetzt müssen Verantwortlichkeiten, Eskalationswege und technische Nachweise so zusammenspielen, dass aus „Regel lesen“ tatsächlich „Regel erfüllen“ wird – bevor der nächste Stichtag die Umsetzung messbar zum Problem macht.


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