WASHINGTON D.C. / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein kürzlich durchgeführter Militärschlag der USA gegen ein mutmaßliches Drogenschmuggler-Schiff in der Karibik wirft erhebliche rechtliche Fragen auf. Der Angriff, der von der Trump-Administration als Beginn einer umfassenderen Kampagne angekündigt wurde, hat nicht nur internationale Aufmerksamkeit erregt, sondern auch Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen und der Einhaltung internationaler Normen ausgelöst.

Am 2. September verkündete die Trump-Administration einen als „tödlich“ bezeichneten Angriff auf ein mutmaßliches Drogenschmuggler-Schiff in der Karibik. Präsident Donald Trump erklärte in einem Social-Media-Post, dass der Angriff gegen die als Tren de Aragua identifizierten Narco-Terroristen gerichtet war, die zuvor als ausländische Terrororganisation eingestuft worden waren. Der Angriff, der in internationalen Gewässern stattfand und 11 Personen tötete, wirft erhebliche rechtliche Fragen auf.
Die Einstufung von Drogenschmuggler-Organisationen als Terroristen durch die Trump-Administration könnte als Vorwand für den Einsatz militärischer Mittel dienen. Diese Praxis erinnert an frühere militärische Aktionen, wie den Angriff auf den iranischen General Qassem Soleimani. Die rechtliche Grundlage für solche Angriffe bleibt jedoch umstritten, insbesondere wenn sie ohne ausdrückliche Genehmigung des Kongresses erfolgen.
Der Einsatz militärischer Gewalt durch den US-Präsidenten kann entweder durch eine Kongressgenehmigung oder durch die im Artikel II der Verfassung verankerte Befugnis als Oberbefehlshaber erfolgen. Die Trump-Administration stützt sich in diesem Fall wahrscheinlich ausschließlich auf Artikel II. Die Einstufung von Tren de Aragua als ausländische Terrororganisation allein bietet jedoch keine rechtliche Grundlage für den Einsatz von Gewalt.
Der Angriff in der Karibik könnte auch gegen die UN-Charta verstoßen, die die Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines Staates verbietet. Da der Angriff in internationalen Gewässern stattfand und keine Nation die getöteten Personen beansprucht hat, bleibt unklar, ob die UN-Charta verletzt wurde. Dennoch bleibt die Frage, ob der Einsatz tödlicher Gewalt in diesem Fall gerechtfertigt war.

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