MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Plan von Donald Trump, US-Bürger, die Gewaltverbrechen begehen, nach El Salvador zu schicken, stößt auf erhebliche rechtliche und verfassungsrechtliche Hürden. Diese Idee, die er kürzlich gegenüber dem Präsidenten von El Salvador, Nayib Bukele, äußerte, wirft Fragen zur Legalität und zu den möglichen Konsequenzen auf.
Die Vorstellung, US-Bürger in ausländische Gefängnisse zu schicken, ist nicht nur rechtlich umstritten, sondern auch verfassungsrechtlich fragwürdig. Während die Trump-Administration bereits Immigranten nach El Salvador deportiert hat, ist die Zwangsverlegung von US-Bürgern in ein anderes Land ohne deren Zustimmung ein ganz anderes Thema. Die US-Verfassung schützt Bürger vor der erzwungenen Ausweisung, was bedeutet, dass Trumps Plan wahrscheinlich gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Zudem hat Trump selbst während seiner ersten Amtszeit ein Gesetz unterzeichnet, das solche Maßnahmen weiter erschwert. Immigranten können aufgrund von Einwanderungsgesetzen deportiert werden, die für US-Bürger nicht gelten. Ein Teil der Staatsbürgerschaft bedeutet, dass man nicht gegen seinen Willen in ein anderes Land geschickt werden kann. Die Trump-Administration hat jedoch bereits Menschen nach El Salvador geschickt, auch wenn sie keine Bürger dieses Landes sind. Dies geschah im Rahmen eines Abkommens mit Bukele, das die Deportation von Menschen aus Ländern wie Venezuela nach El Salvador ermöglicht. Ein weiterer Aspekt ist die Frage der Menschenrechte. El Salvador ist bekannt für seine harten Gefängnisbedingungen, und internationale Abkommen verbieten die Ausweisung von Menschen in Länder, in denen sie verfolgt oder gefoltert werden könnten. Die Trump-Administration argumentiert, dass Menschen, die nach El Salvador geschickt werden, außerhalb der Zuständigkeit der US-Gerichte liegen. Dies könnte ein rechtliches Schlupfloch darstellen, das es der Regierung ermöglicht, Menschen ohne gerichtliche Überprüfung zu deportieren. Der Oberste Gerichtshof der USA hat jedoch entschieden, dass die Regierung keine Menschen ohne Gerichtsverhandlung nach El Salvador schicken kann. Ein weiterer Fall zeigt die Risiken dieser Praxis: Ein Mann aus Maryland wurde fälschlicherweise nach El Salvador geschickt, obwohl er nicht strafrechtlich verfolgt wurde. Die US-Verfassung verbietet grausame und ungewöhnliche Bestrafungen, und die Bedingungen in El Salvadors Gefängnissen sind bekanntermaßen härter als in den USA. Dies könnte ebenfalls ein rechtliches Hindernis für Trumps Plan darstellen. Ein möglicher Ausweg für die Administration könnte darin bestehen, die Staatsbürgerschaft von Menschen zu entziehen, die sie nach ihrer Einwanderung in die USA erworben haben. Diese Menschen könnten dann als Green-Card-Inhaber betrachtet und bei schweren Straftaten deportiert werden. Dies würde jedoch voraussetzen, dass die Staatsbürgerschaft zuerst entzogen wird, was rechtlich gesehen ein komplexer und umstrittener Prozess ist.
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