MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Verlust eines geliebten Menschen bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern auch komplexe rechtliche und finanzielle Fragen. Eine zentrale Frage ist, wie mit den Schulden des Verstorbenen umgegangen wird und welche Verantwortung die Erben tragen.
In Deutschland regelt das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge, dass mit dem Tod einer Person nicht nur das Vermögen, sondern auch alle Verbindlichkeiten automatisch auf die Erben übergehen. Dies bedeutet, dass Erben nicht nur Immobilien oder Sparguthaben, sondern auch Kredite und offene Rechnungen erben können. Vielen ist diese Tatsache nicht bewusst, was zu unerwarteten finanziellen Belastungen führen kann.
Die Schulden, die vererbt werden können, lassen sich in drei Kategorien unterteilen: Erblasserschulden, die der Verstorbene zu Lebzeiten aufgenommen hat, Erbfallschulden, die durch den Erbfall selbst entstehen, und Nachlasserbenschulden, die durch die Verwaltung des Nachlasses entstehen. Diese Unterscheidung ist wichtig, um die finanzielle Verantwortung der Erben zu verstehen.
Um sich vor der Haftung für Schulden zu schützen, können Erben die Erbschaft ausschlagen. Dies muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim Nachlassgericht erklärt werden. Mit der Ausschlagung verzichten Erben auf den gesamten Nachlass, einschließlich möglicher Vermögenswerte. Ein selektives Übernehmen von Vermögen ohne Schulden ist gesetzlich nicht erlaubt.
Alternativ zur Erbausschlagung können Erben eine Nachlassverwaltung beantragen, wenn unklar ist, ob der Nachlass überschuldet ist. Ein Nachlassverwalter übernimmt dann die Abwicklung der Verbindlichkeiten, wobei das Privatvermögen der Erben geschützt bleibt. Sollte der Nachlass nicht ausreichen, um alle Forderungen zu bedienen, kann ein Nachlassinsolvenzverfahren eingeleitet werden.
Beide Verfahren bringen jedoch zusätzlichen Aufwand und Kosten mit sich. In Fällen, in denen selbst diese Kosten nicht gedeckt sind, können Erben die Dürftigkeitseinrede geltend machen, um den Nachlass selbst zu verwalten, ohne mit eigenem Geld haften zu müssen. Dies bietet eine weitere Möglichkeit, sich vor finanziellen Risiken zu schützen.
Angesichts der Komplexität der Rechtslage sollten Erben frühzeitig die finanzielle Situation des Verstorbenen prüfen. Bei Anzeichen einer möglichen Überschuldung oder Unsicherheiten rund um die Haftung ist es ratsam, professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Fachanwälte für Erbrecht können helfen, finanzielle Risiken zu vermeiden und fundierte Entscheidungen zu treffen.
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